BAG: CEMT-Genehmigungen bis Oktober einreichen

18. Aug. 2017
Die Antragsunterlagen für die CEMT-Jahresgenehmigungen für 2018 gibt es jetzt bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr.
CEMT-Genehmigungen berechtigen zur Beförderungen von Waren im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Hinzu kommt eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten. Das BAG weist allerdings darauf hin, dass in Österreich, Italien, Griechenland und der Russischen Föderation nur eine begrenzte Anzahl der CEMT-Genehmigungen gelten. CEMT-Genehmigungen, mit Ausnahme derjenigen, die in Österreich und der Russischen Föderation gelten, können zudem nur bei Fahrzeugen genutzt werden, die mindestens den Standard Euro 4 erfüllen. Weitere Informationen über die Verlängerung sowie die Neuerteilung der Genehmigungen gibt es auf der unter der Rubrik „Fragen und Antworten“.