BAG verlängert Antragsfrist für Fördergelder
Fristverlängerung: Unternehmen können bis zum 2. November 2020 Fördergelder beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beantragen.
Einer Mitteilung zufolge gewährt das BAG aufgrund der fortschreitenden globalen Ausbreitung des Corona-Virus in den Förderprogrammen De-minimis, EEN, Ausbildung, Weiterbildung sowie AAS für alle Verfahren, bei denen der Bewilligungszeitraum noch nicht abgelaufen ist, eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 2. November 2020. Das BAG weist darauf hin, dass eine gesonderte Antragstellung hierzu nicht erforderlich ist.
Verwendungsnachweise, die trotz der bestehenden Beeinträchtigungen durch das Corona-Virus beim Bundesamt für Güterverkehr eingehen, werden zeitnah bearbeitet, heißt es in einer Mitteilung.