Händler müssen über SVHC informieren

15. Dez. 2017
Die europäischen Marktaufsichtsbehörden haben ein Projekt zum Vollzug der REACH-Verordnung gestartet. Den Schwerpunkt der Kontrollen bilden die Pflichten zur Information über die besonders besorgniserregenden Stoffe („SVHC“) in Erzeugnissen. DEKRA rät Importeuren, alle eingesetzten Materialien in der Lieferkette systematisch zu erfassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Betroffen von den Kontrollen sind hauptsächlich Importeure von Erzeugnissen wie Elektroprodukte, Bauprodukte und Einrichtungsgegenstände. Aber auch Händler und Hersteller solcher Erzeugnisse stehen im Fokus des EU-Projekts, das vorerst bis Juni 2018 läuft, so die Experten von DEKRA.
Die REACH-Verordnung (EU-VO Nr. 1907/2006) enthält neben Vorschriften für Stoffe und Gemische („Chemikalien“) auch Vorschriften für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen. Ein wesentliches Element dabei ist die Pflicht nach Art. 33, den Kunden zu informieren, wenn das Erzeugnis Stoffe der so genannten Kandidatenliste enthält. Diese „Substances of Very High Concern“ (SVHC) sind besonders besorgniserregend, zum Beispiel krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend.
Importeure, die ihre Produkte aus Asien beziehen, haben bezüglich der SVHC häufig keine zuverlässigen Angaben von ihren Lieferanten. Sie müssen ermitteln, ob ihre Erzeugnisse einen SVHC in einer Konzentration ≥ 0,1 Prozent enthält. Bezugsgröße für diesen Grenzwert ist nicht das Gesamtgewicht des Produkts, sondern das Gewicht des einzelnen Bauteils.
DEKRA rät zu einem materialbezogenen Ansatz: Angaben zum Material sind in der Lieferkette in der Regel gut verfügbar. Je nach Material kann die Zahl der in Frage kommenden SVHC stark eingegrenzt werden. DEKRA hat hierzu eine Datenbank entwickelt, die über 150 gängige Materialien enthält und für jedes Material eine nach Wahrscheinlichkeit des Auftretens gestufte Auskunft über SVHC gibt. Das IT-Systemhaus iPoint bietet dazu eine Cloud-basierte App. Eine kostenlose Testversion mit einer eingeschränkten Materialauswahl ist über die Homepage von iPoint verfügbar:
Die europäischen Marktaufsichtsbehörden haben ein Projekt zum Vollzug der REACH-Verordnung gestartet. Den Schwerpunkt der Kontrollen bilden die Pflichten zur Information über die besonders besorgniserregenden Stoffe („SVHC“) in Erzeugnissen. DEKRA rät Importeuren, alle eingesetzten Materialien in der Lieferkette systematisch zu erfassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Betroffen von den Kontrollen sind hauptsächlich Importeure von Erzeugnissen wie Elektroprodukte, Bauprodukte und Einrichtungsgegenstände. Aber auch Händler und Hersteller solcher Erzeugnisse stehen im Fokus des EU-Projekts, das vorerst bis Juni 2018 läuft, so die Experten von DEKRA.
Die REACH-Verordnung (EU-VO Nr. 1907/2006) enthält neben Vorschriften für Stoffe und Gemische („Chemikalien“) auch Vorschriften für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen. Ein wesentliches Element dabei ist die Pflicht nach Art. 33, den Kunden zu informieren, wenn das Erzeugnis Stoffe der so genannten Kandidatenliste enthält. Diese „Substances of Very High Concern“ (SVHC) sind besonders besorgniserregend, zum Beispiel krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend.
Importeure, die ihre Produkte aus Asien beziehen, haben bezüglich der SVHC häufig keine zuverlässigen Angaben von ihren Lieferanten. Sie müssen ermitteln, ob ihre Erzeugnisse einen SVHC in einer Konzentration ≥ 0,1 Prozent enthält. Bezugsgröße für diesen Grenzwert ist nicht das Gesamtgewicht des Produkts, sondern das Gewicht des einzelnen Bauteils.
DEKRA rät zu einem materialbezogenen Ansatz: Angaben zum Material sind in der Lieferkette in der Regel gut verfügbar. Je nach Material kann die Zahl der in Frage kommenden SVHC stark eingegrenzt werden. DEKRA hat hierzu eine Datenbank entwickelt, die über 150 gängige Materialien enthält und für jedes Material eine nach Wahrscheinlichkeit des Auftretens gestufte Auskunft über SVHC gibt. Das IT-Systemhaus iPoint bietet dazu eine Cloud-basierte App. Eine kostenlose Testversion mit einer eingeschränkten Materialauswahl ist über die Homepage von iPoint verfügbar:
Die europäischen Marktaufsichtsbehörden haben ein Projekt zum Vollzug der REACH-Verordnung gestartet. Den Schwerpunkt der Kontrollen bilden die Pflichten zur Information über die besonders besorgniserregenden Stoffe („SVHC“) in Erzeugnissen. DEKRA rät Importeuren, alle eingesetzten Materialien in der Lieferkette systematisch zu erfassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Betroffen von den Kontrollen sind hauptsächlich Importeure von Erzeugnissen wie Elektroprodukte, Bauprodukte und Einrichtungsgegenstände. Aber auch Händler und Hersteller solcher Erzeugnisse stehen im Fokus des EU-Projekts, das vorerst bis Juni 2018 läuft, so die Experten von DEKRA.
Die REACH-Verordnung (EU-VO Nr. 1907/2006) enthält neben Vorschriften für Stoffe und Gemische („Chemikalien“) auch Vorschriften für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen. Ein wesentliches Element dabei ist die Pflicht nach Art. 33, den Kunden zu informieren, wenn das Erzeugnis Stoffe der so genannten Kandidatenliste enthält. Diese „Substances of Very High Concern“ (SVHC) sind besonders besorgniserregend, zum Beispiel krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend.
Importeure, die ihre Produkte aus Asien beziehen, haben bezüglich der SVHC häufig keine zuverlässigen Angaben von ihren Lieferanten. Sie müssen ermitteln, ob ihre Erzeugnisse einen SVHC in einer Konzentration ≥ 0,1 Prozent enthält. Bezugsgröße für diesen Grenzwert ist nicht das Gesamtgewicht des Produkts, sondern das Gewicht des einzelnen Bauteils.
DEKRA rät zu einem materialbezogenen Ansatz: Angaben zum Material sind in der Lieferkette in der Regel gut verfügbar. Je nach Material kann die Zahl der in Frage kommenden SVHC stark eingegrenzt werden. DEKRA hat hierzu eine Datenbank entwickelt, die über 150 gängige Materialien enthält und für jedes Material eine nach Wahrscheinlichkeit des Auftretens gestufte Auskunft über SVHC gibt. Das IT-Systemhaus iPoint bietet dazu eine Cloud-basierte App. Eine kostenlose Testversion mit einer eingeschränkten Materialauswahl ist über die Homepage von iPoint verfügbar: