Urteil: Indizien bei manipuliertem Unfall
Spricht vieles dafür, dass ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall manipuliert hat, muss die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. Auf ein entsprechendes Urteil (AZ: 4 U 96/15) weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.
Im vorliegenden Fall behauptete eine Frau, ihr Mann sei Opfer eines Unfalls gewesen. Er sei mit dem Auto auf den Parkplatz eines Einkaufszentrums gefahren. Eine andere Frau sei plötzlich mit ihrem Auto rückwärtsfahrend an der Wagenseite entlang gestreift.
Die Polizei nahm den Unfall auf. Das Auto der Unfallverursacherin hatte ein rotes Kurzzeitkennzeichen. Am anderen Auto entstand laut DAV beträchtlicher Schaden.
Die spätere Klägerin hatte angegeben, dass sich die Unfallbeteiligten nicht kennen. Die Versicherung fand über eine Detektei heraus, dass sich die Beteiligten doch kannten. Das Auto mit rotem Kennzeichen war alt und hatte kaum Wert. Auch die Beschaffung des Autos war fragwürdig.
In zwei Instanzen zweifelten die Gerichte daher an der Echtheit dieses Unfalls. Auschlaggebend sei die Gesamtschau, so die DAV. Die hohe Zahl an Indizien sowie die Bekannheit der Beteiligten spreche für eine Unfallmanipulation.