2015: Das ändert sich für Verkehrsteilnehmer

19. Dez. 2014
Auch 2015 gibt es wieder einige Veränderungen für Verkehrsteilnehmer. So werden zum Beispiel ab Januar die Mautsätze für Fahrzeuge ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht – einheitlich für Autobahnen und vierspurige Bundesstraßen – an das neue Wegekostengutachten angepasst. Ab Juli 2015 wird die Mautpflicht dann auf weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen ausgedehnt. Ab Oktober 2015 sinkt die Gewichtsgrenze von zwölf auf 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Das gilt auch für Fahrzeugkombinationen, also auch für sogenannte 7,49-Tonner mit Anhänger, wie sie von vielen Handwerks- und Handelsunternehmen unterhalten werden. In solchen Fällen wird die Maut dann für ein mindestens dreiachsiges Fahrzeug erhoben. Sie liegt drei Cent über der Maut für zweiachsige Lkw ab 7,5 Tonnen.
Neu ist zudem die geänderten DIN-Vorschrift 13164 für Verbandskästen, die neueste medizinische Erkenntnisse berücksichtigt. Alte Verbandskästen dürfen nach Angaben von Verbänden und Autoclubs wie etwa der ARCD noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter genutzt werden. Neu in den ab 2015 verkauften Verbandskästen sind ein 14-teiliges Pflasterset, Hautreinigungstücher und Verbandpäckchen in Kindergröße.
Fahrzeughalter müssen nicht mehr persönlich zur Behörde, um ein Fahrzeug abzumelden. Das ist künftig via Internet möglich. Zu diesem Zweck errichtet das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zum 1. Januar 2015 ein spezielles Internetportal – so zumindest die Planung. Allerdings kursieren erste Zweifel, ob dieser Termin eingehalten wird. Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist vorgesehen, der "internetbasierten Außerbetriebsetzung" später noch die Online-Zulassung folgen zu lassen. Mit Hilfe eines Codes kann dann über ein zentrales Portal des Kraftfahrtbundesamtes und der Bundesländer der Antrag auf Außerbetriebsetzung ohne persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Alternativ ist der Weg zur Zulassungsstelle selbstverständlich immer noch möglich. Nach Angaben des BMVI werden durchschnittlich jährlich rund neun Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Die Wiederzulassung wird laut ARCD erst ab 2016 möglich sein.
Ab nächstem Jahr müssen alle Neufahrzeuge mit dem automatischen Notrufsystem e-Call (emergency call) ausgestattet sein. Es ist vom kommenden Oktober an europaweit für leichte Nutzfahrzeuge und alle Pkw-Modelle vorgeschrieben. Das im Fahrzeug eingebaute Gerät setzt bei einem Verkehrsunfall selbsttätig einen Hinweis an die Notrufnummer 112 ab.