52. Verkehrsgerichtstag: ACE fordert Fahrer-HU

29. Jan. 2014
Der Automobilclub Europa (ACE) fordert eine Einschränkung der ärztlichen Schweigepflicht bei krankheitsbedingten Unfällen. Außerdem solle für Fahrer mit bekannten geistigen und körperlichen Leiden eine ärztliche Untersuchung im Abstand von zwei Jahren verpflichtend werden.

Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar erinnerte der Automobilclub an die Ermittlungspflicht von Polizei und Staatsanwaltschaft bei „rätselhaften Unfällen". Der demografische Wandel führe dazu, dass es immer mehr Fahrer gebe, die aufgrund diverser Gebrechen sich und andere überdurchschnittlich gefährdeten.

Dem Gesetzgeber sei es bislang nicht gelungen, den mit Unfall- und Fahreignungsbegutachtung befassten Ärzten Sicherheit zu geben, wann sie sich auf ihre ärztliche Schweigepflicht berufen können und wann sie zur Wahrung höherstehender Rechtsgüter Auskünfte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Verkehrsbehörden geben müssen. Volker Lange, Leiter Verkehrsrecht beim ACE: „Ärztliche Schweigepflicht ist wichtig, absolut unantastbar ist sie nicht.“

Die Forderung nach regelmäßigen Gesundheits-Checks umschrieb der Automobilclub als „anlassbezogene Fahrzeugführer-Hauptuntersuchung“. Bei Führerschein-Inhabern mit bekannten geistigen oder körperlichen Leiden sei von der Fahrerlaubnisbehörde eine gesundheitliche Untersuchung im Abstand von zwei Jahren anzuordnen. Bei einer freiwilligen Teilnahme sollen laut dem Vorschlag des ACE solche Checks kostenlos und die Begutachtung fünf Jahre gültig sein. Für die Einführung einer Fahrer-HU nach Indikation spreche der vorbeugende Charakter einer solchen Maßnahme zur Unfallvermeidung.