Startschuss zur 5G-Auktion

19. März 2019
Heute Morgen ist die Auktion zu den 5G-Frequenzen in Deutschland gestartet. Die Bundesnetzagentur versteigert 41 sogenannte Blöcke von Frequenzen in mehreren Runden. Neben den drei Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica gehört auch 1&1 Drillisch zu den Bietern. Der Erlös soll zwischen drei und fünf Milliarden Euro liegen. Das Geld geht an den Bund, der es für den Digitalausbau nutzen will.
Immerhin wären 5G-Frequenzen damit ein Schnäppchen – zumindest verglichen mit der 3G-Auktion (UMTS) im Jahr 2000. Damals gingen rund 50 Milliarden Euro über den Ladentisch. Deutlich zu viel, was sich unter anderem in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Branche niederschlug. Damals fehlte das Geld dann für die nötigen Investitionen in die Infrastruktur.
Bei 5G soll das anders werden. Zumal nicht zuletzt die Industrie große Hoffnungen in die neue Technologie setzt. „Der im Mai 2018 zugesicherte 100-Megahertz-Block muss der Industrie ohne Verzögerung vollumfänglich zur Verfügung stehen“, heißt es etwa in einer gemeinsamen Mitteilung von vier großen Industrieverbänden zu Beginn dieses Jahres. Unterzeichner waren: Der Verband der Chemischen Industrie (VCI), der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI).
Autobauer sind in den Startlöchern
In der Transportlogistik liegen die Vorteile auf der Hand. So wurde bereits Ende 2016 die 5G Automotive Association (5GAA) gegründet – ein Zusammenschluss von Telekom- und Autokonzernen, dem mittlerweile mehr als 80 Unternehmen angehören. Im Fokus stehen dabei das automatisierte Fahren sowie auch der ortsunabhängige Zugang zu Diensten und intelligenten Verkehrslösungen.
Ganz glatt lief es allerdings auch diesmal nicht ab. Die drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica sowie der Mobilfunk-Service-Provider Mobilcom/Freenet waren zuvor mit ihren Eilanträgen gegen die Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen gescheitert. Die vier hatten gegen die Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen der Bundesnetzagentur geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln sah das anders, sodass die Versteigerung nun über die Bühne gehen kann.
Stein des Anstoßes war vor allem die Auflage, dass bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte, alle Autobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen versorgt sein müssen (siehe unten). Mobilcom/Freenet hingegen sieht die Vergaberichtlinien schlecht formuliert, sodass das Unternehmen, das keine eigene Infrastruktur unterhält, schlechter als die Infrastrukturbetreiber gestellt sei. Die wiederum argumentieren übrigens genau anders herum. Sie sehen die Wettbewerber ohne eigenes Netz begünstigt.
Die Auflagen der Bundesnetzagentur
• Mindestens 98 Prozent der Haushalte sollen bis 2022 mobiles Internet mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) bekommen
• An den Autobahnen soll es einen 5G-Empfang mit Minimum 100 Mbit/s geben, die Verzögerung beim Zugriff (Latenz) darf dabei höchstens zehn Millisekunden betragen
• Gleiches gilt für alle Bahngleisen mit mehr als 2.000 Fahrgästen am Tag
• Des Weiteren soll es bis dahin mindestens 1.000 Basisstationen für 5G geben
• Für bislang schlecht versorgte Gebiete sollen nochmals 500 Basisstationen entstehen, wobei allerdings eine Versorgung mit 4G ausreicht