EU-Staaten klagen gegen Mobilitätspaket
Beim Europäischen Gerichtshof sind die Klagen von sieben EU-Staaten gegen das Mobilitätspaket I eingegangen.
Lettland und Estland wollten diesen Schritt nach Bulgarien, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Ungarn und Zypern ebenfalls gehen, berichtet das europäische Nachrichtenportal Euractiv, dem auch eine gemeinsame Erklärung der neun Verkehrsminister vorliegt.
„Es darf keine Zustimmung zu Lösungen geben, die nicht nur protektionistisch, sondern auch unvereinbar mit dem Recht der Europäischen Union sind und die Dienstleistungsfreiheit im EU-Binnenmarkt einschränken“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Effizienter Straßentransport sei entscheidend für die wirtschaftliche Erholung der Europäischen Union und verdiene „einen gerechten, effizienten, unternehmensfreundlichen und sozial integrativen Rechtsrahmen“.
Das Mobilitätspaket I werde den Straßentransportunternehmen der EU, bei denen es sich zumeist um kleine und mittlere Unternehmen handele, schaden. „Es ist völlig unbestreitbar, dass das Mobilitätspaket I in einer völlig anderen sozioökonomischen Realität vor Covid-19 vorbereitet wurde“, betonen die Minister. Die neuen Regelungen würden das effiziente Funktionieren der EU-Versorgungsketten behindern. „Und das zu einer Zeit, in der die rechtzeitige Lieferung strategischer Güter wie Arzneimittel unerlässlich ist“, betonen die Minister.
Kritisiert wird insbesondere die obligatorische Rückkehr von Fahrzeugen in den Niederlassungsstaat des Transportunternehmers, mit der der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament durch ihren Beschluss im Sommer gerade das in der Branche weit verbreitete Sozialdumping verhindern wollen. Die neun Minister bewerteten die Neuregelung als „protektionistisch“ und als Behinderung des Wettbewerbs. Außerdem seien die geographischen Besonderheiten der Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen der EU sowie der Inselstaaten nicht berücksichtigt worden.