Ab Juni gilt eine Anzeigepflicht für Abfalltransporte

19. Mai 2014
Ab 1. Juni gilt eine neue Anzeigepflicht für Abfalltransporte im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen. Die neue Anzeige- und Erlaubnisverordnung bedeutet einen höheren Verwaltungsaufwand für Gewerbetreibende, Industriebetriebe und Handwerksbetriebe, die hin und wieder Abfälle sammeln und befördern – und sei es der Bauschutt, den sie für ihre Kunden gleich auf die Deponie verbringen. Diese Leistung müssen sie künftig anmelden.
Im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie der „Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ sind bisher nur Entsorgungsunternehmen verpflichtet, Abfalltransporte beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) anzuzeigen. Ab dem 1. Juni gilt diese Regelung aber für alle Firmen, die mehr als 20 Tonnen nicht gefährlichen oder aber mehr als zwei Tonnen gefährlichen Abfall im Jahr befördern.
Die Anmeldung beim Landesamt muss bis zum 30. Juni 2014 erfolgen und gilt für ein Jahr. Die Kosten liegen je nach Bundesland zwischen zirka 50 und 100 Euro. Die notwendigen Formulare erhalten Betriebe bei der zuständigen Handwerkskammer oder beim Landratsamt. Nicht genug: Eine Kopie des Bestätigungsschreibens ist immer im Fahrzeug mitzuführen. Und wenn sich wesentliche Angaben wie der Firmensitz ändern, muss der Antrag erneut gestellt werden – ansonsten droht ein Bußgeld.