BMVI forciert den Abbiegeassistenten

25. Jan. 2019
Dieselfahrverbote, automatisches Fahren, Alkolock - der 57. Verkehrsgerichtstag diskutiert die aktuellen Themen des Verkehrsrechts. Im Arbeitskreis Lkw-Unfälle zeigte sich das BMVI bei der Förderung des Abbiegeassistenten ehrgeizig.
Ursachen und Gegenmaßnahmen von Lkw- und Busunfälle hatte der Arbeitskreis VI auf dem Plan stehen. Dabei diskutierten die Teilnehmer sowohl die tödlichen Auffahrunfälle etwa auf Autobahnen als auch die nicht minder tragischen Abbiegeunfälle, bei denen Lkw Fahrradfahrer oder Fußgänger verletzen oder gar töten.
In seinem Referat sagt Thomas Fuhrmann vom Referat StV22 - Kraftfahrzeugtechnik des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMV), dass das BMVI bereits für 2020 die Umsetzung eines verpflichtenden Abbiegeassistenten für Neufahrzeuge in der Verordnung 2007/46 EG-Fahrzeuggenehmigungen fordere. Damit unterstreiche das BMVI neben dem Einrichten des aktuellen Förderprogramm für Unternehmen sein Engagement in der Sache der Abbiegeassistenzsysteme.
Laut dem BMVI-Vertreter habe das Ministerium in Berlin der UNECE, der Wirtschaftskommission für Europa, bereits verbindliche technische Anforderungen für einen Abbiegeassistenten vorgelegt, die das UNECE noch annehmen muss. Danach müssen die Änderungen in den Dialog mit EU-Kommission, Rat und Parlament gehen. Sollten die Änderungen im Herbst in Kraft treten, könnte man so bereits 2020 einen verpflichtenden Einbau erreichen. Die EU strebt eine Ausrüstungspflicht für Fahrzeugtypen bislang erst ab 2022 und für Neufahrzeuge ab 2024 an.