Noch kein Nachrüst-Abbiegeassistent förderfähig

13. Feb. 2019
Weil noch kein System über eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Einzelgutachten verfügt, könnten bereits gebundene Mittel in den Topf zurückfließen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wertet das in diesem Jahr gestartete Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ als großen Erfolg. Tatsächlich waren die für 2019 vorgesehenen fünf Millionen Euro Fördermittel bereits innerhalb von vier Tagen nach Starttermin gebunden. Zahlen zu Förderungen von Systemen in neu zugelassenen Fahrzeugen oder bei Nachrüstungen sowie Informationen über geförderte Fahrzeuge lassen sich nach Angaben des BMVI aus dem Antragsverfahren allerdings noch nicht herleiten. Erst in der späteren Verwendungsnachweisprüfung würden solche Daten erfasst und ausgewertet.
Förderung bei Nachrüstung und Neuzulassung
Anträge für das Förderprogramm konnten gleichermaßen für Neuzulassungen mit Abbiegeassistenten als auch für Nachrüstlösungen gestellt werden. Zurzeit prüft das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die eingegangenen Förderanträge – insbesondere vor folgendem Hintergrund: Die Technik, um Lkw mit Abbiegeassistenzsystemen nachzurüsten, sei vorhanden und in der Vergangenheit im Rahmen der „Aktion Abbiegeassistent“ bereits genutzt worden, ohne dass spezielle technische Vorgaben gemacht worden seien. Durch die Empfehlungen aus dem Verkehrsblatt, veröffentlicht am 15. Oktober 2018, sei nun laut Ministerium eine einheitliche Prüfgrundlage für Nachrüstsysteme geschaffen.
Noch keine Anträge auf Erteilung einer ABE
Anträge auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Nachrüst-Abbiegeassistenten liegen seither allerdings noch nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor. Gefördert werden Nachrüst-Abbiegeassistenten jedoch nur dann, wenn eine ABE oder eine Einzelabnahme vorliegt. Die bereits in Fahrzeugen verbauten Systeme müssen nach Angaben des Ministeriums keine ABE haben.
Fristen für die Fördermittel-Verwendung
Sind Förderanträge für Assistenzsysteme durch einen sogenannten Zuwendungsbescheid bewilligt, so sind die Maßnahmen innerhalb von fünf Monaten durchzuführen und per Verwendungsnachweis abzurechnen. Neue Leasing- oder Mietverträge sind ebenfalls an eine fünf-Monats-Frist gebunden: In dieser Zeit, berechnet ab dem Zuwendungsbescheid, ist der Vertrag abzuschließen und mit einem Verwendungsnachweis abzurechnen.
Mittel könnten in den Fördertopf zurückfließen
Dadurch, dass nicht alle Systeme die vorgeschriebenen technischen Kriterien erfüllen, können möglicherweise bereits beantragte Fördermittel wieder zukünftigen Antragstellern zur Verfügung stehen.
Auf die Frage, ob das Ministerium die Fördermittel in Höhe von fünf Millionen Euro jährlich aufstockt, hält sich das Ministerium bedeckt: Ziel des BMVI sei es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Einführung von Abbiegeassistenten zu beschleunigen.