Abfalltransporte: Verbände kritisieren italienische Regelung

21. Feb. 2017
Der BGL und acht weitere Verbände haben bei einem Gespräch mit dem italienischen Umweltministerium Erleichterungen für die Abfalltransporte von und nach Italien bewirkt.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und weitere Verbände aus der Transport- und Entsorgungsbranche legen ein erneutes Beschwerdeschreiben an die EU-Kommission auf. Grund hierfür sind laut BGL die nach wie vor bestehenden administrativen Hürden bei der Eintragung nicht-italienischer Unternehmen in das italienische Umweltverzeichnis.
In dem Gespräch beim Umweltministerium in Rom konnte eine Verlängerung der Eintragungsfrist dieser Beschwerde um drei Monate erreicht werden. Für einige Nachweise und Erklärungen genüge zudem künftig die Eigenerklärung des Antragstellers.
Seit 2010 verhandelt der BGL nach eigenen Angaben federführend für mehrere Verbände mit dem Umweltministerium in Rom. Nach italienischem Recht darf jedes Fahrzeugkennzeichen von Zugmaschinen, Anhängern und Aufliegern ausschließlich für einen konkreten Transporteur registriert werden. Nur die im italienischen Umweltverzeichnis registrierten Fahrzeuge dürfen in Italien Abfälle transportieren.