Abwrackprämie: Änderung beim Zuschuss

15. März 2021 Newsletter
In Kürze erhalten Unternehmen einen Zuschuss für Trailer unabhängig vom Kauf einer neuen und Verschrottung einer alten Zugmaschine. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) gegenüber dem Fachportal eurotransport.de mit.
Die Anpassung beim Programm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF) erfolgt demnach zum 19. März. Ab der Veröffentlichung im Bundesanzeiger können Flottenbetreiber dann auch Zuschüsse für intelligente Trailer-Technologie, zum Beispiel für Pakete zur Aerodynamik, Telematik, Leichtbau oder KV-Ausrüstung, beantragen – und zwar ohne die bisherige Kopplung an den Erwerb einer Euro-6-Zugmaschine bei gleichzeitiger nachgewiesener Verschrottung eines alten Lkw der Klassen Euro 5 und schlechter.
Damit reagiert das BMVI auf Wünsche der Trailer- und Komponentenhersteller, die im Rahmen des ENF-Programms für eine Förderung auch der gezogenen Einheiten und ihrer Komponenten unabhängig vom Zugfahrzeug geworben hatten.
Bislang sind 2.817 Anträge beim BAG eingegangen
Wie das BMVI weiter mitteilt, sind bislang 2.817 Anträge für 7.270 Fahrzeuge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingegangen. „In 326 Anträgen wurde intelligente Trailer-Technologie (ITT) beantragt“, teilt das Ministerium mit.
Wer einen Zuschuss für einen Lkw ab 7,5 Tonnen oder einen Trailer in Anspruch nehmen möchte, sollte seinen Antrag bis 15. April beim BAG einreichen. Geld ist im Fördertopf noch reichlich vorhanden. Das Programm ist mit 500 Millionen Euro dotiert. Bisher ist maximal ein Fünftel davon durch die beantragten Lkw und Trailer gebunden.