ADAC bereitet sich auf E-Fahrzeuge vor

09. Feb. 2022 Newsletter / Betrieb & Technik
Immer mehr batterieelektrische Nutzfahrzeuge rollen auf den Straßen. Der ADAC Truck Service hat jetzt Richtlinien für die Bergung batterieelektrischer leichter und schwerer Nutzfahrzeuge erarbeitet.
Der hierzu geschaffene Expertenkreis berät den ADAC Truck Service fachlich. Er setzt sich aus Mitgliedern des Leuchtturm-Partnernetzwerks zusammen, das die Pannenhilfe und Werkstattleistungen in jeder Region Deutschlands nach einheitlichen Leistungsprofilen und Qualitätsstandards und zu festen Tarifen sicherstellt. Der Expertenkreis tagt viermal jährlich.
Bei der Bergung von Elektrofahrzeugen kann es durch das Risiko eines Batteriebrandes zu gefährlichen Situationen kommen. Um für den Umgang mit E-Fahrzeugen gerüstet zu sein, hat ein neu geschaffener Expertenkreis des ADAC Truck Service damit begonnen, einen Standard für die Bergung von Fahrzeugen zu erarbeiten. Darüber hinaus soll es künftig Vorgaben zu geeignetem Bergegerät geben. „Wir stehen am Beginn der Elektromobilität und bis zum Ende des Jahrzehnts wird mehr als die Hälfte aller Fahrzeuge einen CO2-neutralen Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb haben“, erklärt Dirk Fröhlich, Geschäftsführer des ADAC Truckservice in Laichingen. „Deshalb schaffen wir jetzt die Infrastruktur und die technologischen Standards für eine flächendeckende und sichere Pannenhilfe.“
Hohe Anforderungen an Werkstätten
An die Werkstätten werden künftig für die Erlaubnis zur Bergung von E-Fahrzeugen hohe Anforderungen gestellt: Aktuell wird diskutiert, ob beispielsweise ein spezieller Brand- und Kühl-Spezialcontainer an sieben Tagen die Woche 24 Stunden pro Tag bereitgehalten werden soll, der umzäunt und versperrt, mit Sensoren und Kameras überwacht und mit einem Schließsystem der Feuerwehr versehen ist, um jederzeit einen schadenfreien Zugang zum Gelände zu ermöglichen. Neben zahlreichen anderen Voraussetzungen ist auch das Vorhandensein einer ausreichend großen Quarantänefläche sowie einer Altautoannahmestelle angedacht, um Fahrzeugwracks nach einem eventuellen Vollbrand fachgerecht entsorgen zu können. Bereits klar ist, dass abgeschleppte Lkw so aufbewahrt werden müssen, dass deren Ladung für unbefugte Dritte unzugänglich ist.
Klare Regeln für Bergungsfahrzeuge
Klare Regeln sollen künftig auch für die Bergungsfahrzeuge gelten. Diese müssen dann unter anderem mit den notwendigen Werkzeugen und Geräten ausgestattet sein, wozu auch Anschlag- und Bergematerialien gehören. Die in den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV vorgeschriebenen Ausrüstungen sind obligatorisch. Zudem will der Expertenkreis auch regeln, über welche Versicherungen die Werkstätten verfügen und welche Papiere stets aktuell vorgehalten werden müssen. Die umfangreichen Anforderungen an die Werkstätten sollen garantieren, dass überall ein gleich hoher Service geboten werden und eine Bergung von E-Fahrzeugen nach den ADAC-Truckservice-Standards überall in gleicher Weise erfolgen kann. Die entsprechenden Vorgaben werden von den Mitgliedern des Expertenkreises aktuell diskutiert und detailliert ausgearbeitet.