Corona: ADR-Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit

18. März 2020
In Zeiten von Corona sind Gefahrgutschulungen teilweise gar nicht möglich. Daher räumt Europa den Gefahrgutfahrern nun eine Karenzzeit ein.
Mit dem jüngst gefällten Beschluss trägt die ADR den jüngsten Entwicklungen Rechnung. Wenn aktuell niemand mehr eine Auffrischungsschulung besuchen kann, sollen die Bescheinigungen nun länger gültig sein. Tatsächlich räumt die Organisation eine Karenzzeit von 1. März bis 1. November 2020 ein. Fahrer, deren Bescheinigung in diesem Zeitraum ablaufen würde, müssen laut ADR nun erst ab 1. Dezember eine Auffrischungsschulung samt bestandener Prüfung nachweisen. Die so erworbene neue Bescheinigung gilt dann demnach wieder für fünf Jahre – allerdings nicht mit Stichtag 1.12., sondern eben zu dem Datum, an dem die eigentliche Schulung fällig gewesen wäre.
Bis dahin ist Dank der Brüsseler Entscheidung zumindest der Transport von Gefahrgütern gesichert.
Die ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, übersetzt: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) regelt den Transport von Gefahrgütern zunächst europaweit, mittlerweile sogar darüber hinaus. Aktuell sind 51 Mitgliedsstaaten Teil der ADR, darunter auch außereuropäische Staaten wie Kasachstan oder Nigeria.