Änderungen beim Gesetz zur Berufskraftfahrerqualifikation

23. Mai 2024 Newsletter
Der Zugang zum Beruf des Kraftfahrers soll leichter werden. Das Bundeskabinett hat dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zugestimmt. Damit soll auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Darüber hinaus wird die Anerkennung von Fahrerqualifizierungsnachweisen ukrainischer Berufskraftfahrer sowie die Umschreibung ukrainischer Führerscheine in Deutschland erleichtert.
Ohne Fahrer steht Logistik still
„Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen und erleichtern Kraftfahrern den Zugang zum Beruf. Denn ohne sie steht die Logistik still, ohne sie ist kein Wachstum möglich", sagt Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP).
Dabei würden auch die Chancen der Digitalisierung durch die Einführung von digitalem Unterricht in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung genutzt und so das Berufsbild insgesamt attraktiver; auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland würden gesenkt, da die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden könne.
Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
• Der Verordnungsentwurf im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sieht die Einführung von E-Learning in Form von digitalem Unterricht im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung vor.
• Künftig soll zudem das Ablegen der Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer neben Deutsch in einer von acht Fremdsprachen ermöglicht werden. Hierzu zählen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
Ukraine-Ausnahme-Verordnung
Für einen erleichterten Berufszugang in Deutschland hat das Kabinett die nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung beschlossen: Die Verordnung (EU) 2022/1280 ermöglicht es laut BMDV den Mitgliedstaaten, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise (begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus) anzuerkennen, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.
Außerdem ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung geplant. Damit ist der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich. Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.