Neues Register für Fahrerqualifizierung
Für das Berufskraftfahrer-Qualifikationsrecht plant die Bundesregierung Änderungen. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass „die Weiterbildung der Berufskraftfahrer an ihren konkreten Bedarf und den Stand der Technik“ angepasst sowie ein Register errichtet wird, „das den gegenseitigen Austausch von Bescheinigungen über die Teilnahme von Berufskraftfahrern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht“. Die registerführende Behörde wäre dabei das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Bundesweiter Austausch der Fahrerqualifizierungsnachweise
Dass die Ausstellung der Fahrerqualifizierungsnachweise nun bundesweit geregelt werde, soll zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens und zu Kostenersparnis führen. Dadurch werden bereits bestehende Möglichkeiten der Länder zur Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen abgelöst. Zudem werde so die ungleiche Behandlung zwischen grenznahen Bundesländern und solchen, die nicht ans Ausland grenzen, vermieden.
Vorteilhaft ist laut dem Bund für die Unternehmen, dass eine Ausstellung und eine Aushändigung von Teilnahmebescheinigungen zugunsten von Registereinträgen künftig entfallen. Für die Anbieter von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen allerdings „steigen die Bürokratiekosten durch zusätzliche Anerkennungsverfahren aufgrund des Wegfalls der gesetzlichen Anerkennung“.
Mit den Änderungen setzt der Bund die EU-Richtlinie 2018/645 vom 18. April 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG (Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr) und der Richtlinie 2006/126/EG (Führerschein) in deutsches Recht um.