Lkw-Maut: Neue Rechte, neue Pflichten

23. Nov. 2018
Das Bundesverkehrsministerium hat zum 1. Januar 2019 eine Anpassung der Mautsätze angekündigt. Damit ändert sich auch die Bedienung der Mautgeräte. Außerdem werden gasbetriebene Lkw vorübergehend von der Maut befreit.
Maßgeblich für die Mauthöhe ist künftig neben der zurückgelegten Strecke die Gewichtsklasse. Die bisher ausschlaggebende Achszahl spielt erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen eine Rolle. Zweiter Bestandteil des Mautsatzes ist die Schadstoffklasse, dritter und neuer Teilsatz die Lärmbelastung. Letztere wird wohl pauschal festgelegt und nicht individuell ermittelt. Elektro- und Gas-Lkw werden komplett von der Maut befreit, Gas-Lkw zunächst für zwei Jahre.
Neue Mitwirkungspflichten für Lkw-Fahrer
Noch ist das Gesetzgebungsverfahren zur Mautanpassung nicht abgeschlossen. Das Betreiberkonsortium Toll Collect weist aber darauf hin, dass im Gesetzentwurf neue Mitwirkungspflichten für Lkw-Fahrer bei der Bedienung ihrer On-Board-Unit (OBU) enthalten sind.
Künftig Gewichtsklasse und Achszahl eingeben
So erscheinen seit Juni 2018 auf den OBUs die Gewichtsklassen. Bisher war deren manuelle Eingabe freiwillig beziehungsweise nur für nicht mautpflichtige Fahrzeuge, also unter 7,5 Tonnen, relevant. Ab 1. Januar 2019 ist die Angabe der Gewichtsklasse laut Toll Collect dann verpflichtend. Zudem müsse der Fahrer künftig bei Fahrzeugen und Kombinationen über 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Anzahl der Achsen nennen.
BMVI rechnet mit jährlich über sieben Milliarden Euro
Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesfernstraßen und der vorgesehenen Anpassung der Mautsätze zum Jahresbeginn 2019 erwartet das Bundesverkehrsministerium in den Jahren 2018 bis 2022 jährlich rund 7,2 Milliarden Euro an Mauteinnahmen.