Änderungen der StVO stehen an

15. Aug. 2019
Die geplanten Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind publik geworden. Sie beinhalten höhere Bußgelder und spezifische Vorgaben für Lkw-Fahrer.
Die BILD-Zeitung berichtet heute über den fertigen Änderungsentwurf von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der ihr exklusiv vorliege. Vor allem das Bußgeld für die Blockade der Rettungsgasse nach Unfällen sowie deren Missbrauch als ‘Abkürzung‘ soll demnach drastisch steigen: auf bis zu 320 Euro inklusive einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister.
Das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und auf Radwegen sowie das Halten auf dem Schutzstreifen (aktuell noch bis zu drei Minuten lang erlaubt) sollen mit bis zu 100 Euro Bußgeld geahndet werden.
Fahrgemeinschaften mit bis zu drei Pkw-Insassen soll künftig laut BILD-Bericht auch die innerstädtische Busspur offen stehen, ebenso für Elektrokleinstfahrzeuge und E-Tretroller. Der grüne Abbiegepfeil gelte künftig auch für Radfahrer. Zusätzlich soll eigens für die Zweiradfahrer ein neues Verkehrszeichen eingeführt werden: der Rechtsabbiegepfeil nur für Radler.
Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Rechtsabbiegen
Stichwort Abbiegen: Laut BILD sieht Scheuers Entwurf vor, dass Lkw ab 3,5 Tonnen zGG beim Rechtsabbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Sonst drohten 70 Euro Bußgeld plus ein Punkt. Dieser Passus dürfte sich nur auf das Rechtsabbiegen an innerstädtischen Kreuzungen beziehen.
Abschließend zitiert BILD den Bundesverkehrsminister zusammenfassend: „Wer die Mobilität der Zukunft will, muss jetzt notwendige Anpassungen vornehmen. Wir machen Radfahren sicherer. Wir wollen Fahrgemeinschaften besser stellen für klimafreundlichere Mobilität. Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird – denn hier geht es um Leib und Leben.“
Bevor die geänderte StVO in Kraft treten kann, muss Scheuers Novelle aber zuerst ihren Weg durch Bundesrat und Bundestag antreten.