Amazon: OVG stoppt Sonntagsarbeit
Das Oberverwaltungsgericht (OLG) Münster stoppt Ausnahmegenehmigung für Amazon zu Weihnachten in zweiter Instanz.
Eigentlich wollte Amazon unter anderem seine rund 800 Mitarbeiter im Logistikzentrum Rheinberg an den kommenden Sonntagen antreten lassen. Entsprechende Sondergenehmigungen reichte der Online-Versandhändler für seine bundesweit elf Logistikzentren ein. Das Argument: Die versprochenen Lieferfristen könnten ansonsten nicht eingehalten werden und es entstehe so ein unverhältnismäßiger Schaden. Das wiederum hatte die Gewerkschaft Verdi auf den Plan gerufen, die gegen die Ausnahmegenehmigung klagte.
Selbstverschuldeter Engpass
Das OVG Münster widersprach nun in zweiter Instanz der Argumentation von Amazon und verwies auf die im Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntage. Besondere Verhältnisse von außen liegen demnach nicht vor. Diese brauche es aber, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Vielmehr sei das Problem hausgemacht. Als Beispiel führte der vorsitzende Richter an, dass Amazon im Weihnachtsgeschäft 2015 neben Expresslieferungen auch noch die taggleiche Belieferung beworben habe.