Ampel einigt sich auf Klimaschutzgesetz-Reform
Die stellvertretenden Vorsitzenden der Regierungsfraktionen haben sich auf die Reform des Klimaschutzgesetzes und ein Solarpaket geeinigt. Fahrverbote sind damit erst mal vom Tisch.
Abschaffung der jährlichen Sektorziele
„Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird“, heißt es vonseiten Dr. Lukas Köhler, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion FDP, in einer gemeinsamen Mitteilung der Ampelfraktion.
„Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes stellen wir die deutsche Klimapolitik vom Kopf auf die Füße, denn ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden.“
2028 werde außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können. „Da bis dahin der Emissionshandel das Erreichen der Klimaziele in ganz Europa sicherstellt, sind aus Sicht der FDP-Fraktion dann keinerlei nationale Vorschriften mehr notwendig. In jedem Fall aber haben wir sichergestellt, dass es auch nach 2030 keine Sektorziele und damit keine Fahrverbote geben wird.“
Mehr Ergebnisse im Bereich Verkehr notwendig
Auch die Grünen haben mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes einen Teil Ihrer Ziele erreicht: „Wir geben dem Klimaschutz in Deutschland ein starkes Update, das ihn fit macht für die nächsten 20 Jahre auf Deutschlands Weg zur Klimaneutralität. Das neue Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals. Konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 bis 2040 aufzustellen, erneuert die Verbindlichkeit jedes Sektors und wird CO2-Einsparungen intelligenter messen“, so Julia Verlinden, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Mit Blick auf das wesentlich strengere Klimaziel 2040 muss besonders im Bereich Verkehr mehr passieren“, bekräftigt sie zudem.
Laut Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, werden in das neue Gesetz auch die europäischen Regelungen integriert und damit mehr Verbindlichkeit hergestellt. „Selbstverständlich gelten die CO2-Minderungsziele des gültigen Gesetzes gleichzeitig weiter. Durch die Novelle darf kein Gramm CO2 mehr ausgestoßen werden.“
Bundesverkehrsminister: „ein vernünftiger Schritt“
Das BMDV zitiert Bundesverkehrsminister Volker Wissing wie folgt: „Ich begrüße die Entscheidung. Das ist ein vernünftiger Schritt, auf den man sich bereits 2021 im Koalitionsvertrag verständigt hatte. Das bisherige Klimaschutzgesetz wäre mit massiven Freiheitseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden gewesen. Fahrverbote sind mit der Einigung endgültig vom Tisch. Ich fordere nun die Länder auf, dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) zuzustimmen, damit die Schiene gestärkt werden kann. Außerdem mahne ich eine Lösung bei der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an, die die Länder im Bundesrat blockiert haben.“