CSU: Andreas Scheuer zieht ins Verkehrsministerium

12. Feb. 2018
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer soll neuer Chef im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden. Diese Personalie hält sich hartnäckig seit Abschluss der Koalitionsverhandlungen in Berlin.
Eine offizielle Bestätigung dafür stand bei Redaktionsschluss noch aus. Angeblich will Parteichef Seehofer seine Entscheidung erst Anfang März nach dem SPD-Mitgliederbescheid bekanntgeben.
Scheuer war bereits unter Ramsauer im Verkehrsministerium
Scheuer, der in der zweiten Legislaturperiode der Kanzlerschaft von Angela Merkel bereits Parlamentarischer Staatssekretär und Logistikkoordinator unter dem damaligen Verkehrsminister Peter Ramsauer war, hat als CSU-Generalsekretär die Koalitionsverhandlungen maßgeblich mitgeführt. Wie in Berlin verlautet, gilt das ganz besonders für den Verkehrsbereich, der mit zehn Seiten relativ umfangreich abgebildet worden ist. Zu den Schwerpunkten zählen die Bereiche Finanzierung der Verkehrsinvestitionen, Mobilität und Umwelt, Schienenverkehr sowie Transport und Logistik.
GroKo für faire Wettbewerbsbedingungen in der Branche
Erfreuliche Zusagen gibt es für die Transport- und Logistikbranche. So wollen sich die Koalitionäre weiterhin für EU-weit einheitliche und faire Wettbewerbsbedingungen in der Logistik einsetzen und entsprechende Kontrollmechanismen optimieren. „Sozialbetrug und Sozialdumping darf es auf unseren Straßen nicht geben“, heißt es. Als „wichtige Kriterien“ werden hier die Anwendung der Entsenderichtlinie für Lkw-Fahrer und die Mindestlohnregelungen genannt. Festgeschrieben wird auch, dass im gewerblichen Güterverkehr eingesetzte Transporter unter 3,5 Tonnen künftig den Bedingungen des Güterkraftverkehrsgesetzes unterliegen müssen. Eindeutig wenden sich Union und SPD gegen eine weitere Ausweitung der Kabotage. Zugleich sollen hier „wirksame Instrumente zur Kontrolle“ geschaffen werden. Zugesagt wird schließlich auch, dass die Mautharmonisierung Bestandteil der Nutzerfinanzierung bleibt.
Deutlich mehr Güter sollen auf die Schiene wechseln
Allein zwei Seiten widmen die Koalitionäre dem Schienenverkehr. Ganz grundsätzlich wird festgestellt, dass für den Staat als Eigentümer der Deutschen Bahn AG nicht die Maximierung des Gewinns, sondern eine sinnvolle Maximierung des Verkehrs auf der Schiene im Vordergrund steht. Am integrierten Bahnkonzern wird festgehalten, eine Privatisierung der Bahn wird abgelehnt. Zur Kostenentlastung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit werden die Trassenpreise „konsequent“ weiter gesenkt. Die Vorstände der DB Netz, der DB Station & Service sowie des Gesamtkonzerns werden über deren Satzung auf die Erfüllung volkswirtschaftlicher Ziele, wie Steigerung des Marktanteils, verpflichtet. Zudem werden die Eisenbahn-Abteilung des BMVI und deren nachgeordnete Behörden „strukturell und personell“ gestärkt. Und: Parallel etwa zum Koordinator für maritime Fragen der Bundesregierung soll es nun auch einen „hochrangigen Beauftragten für den Schienenverkehr“ geben.
Bis 2020 soll ein Netz für 740-Meter-Güterzüge stehen
Für weitere Zusagen schauen die Koalitionäre weit in die Zukunft. So sollen mit einem „Schienenpakt von Politik und Wirtschaft“ bis 2030 doppelt so viele Bahnkunden gewonnen und mehr Güter auf die Schiene verlagert werden. Angekündigt wird auch, dass bis 2025 insgesamt 70 Prozent des Schienennetzes elektrifiziert und bis 2020 ein deutschlandweites 740-Meter-Netz für Güterzüge realisiert werden. Für den Betrieb von Schienennebenstrecken soll es Bundesmittel geben, und die Automatisierung des Güterverkehrs sowie das autonome Fahren auf der Schiene werden durch Forschung und Förderung unterstützt.
Erhalt auch weiterhin vor Neu- und Ausbau
Ansonsten wird viel Altbekanntes erneut festgeschrieben. So sollen etwa die Verkehrsinvestitionen „mindestens auf dem heutigen Rekordniveau fortgeführt werden“. Dabei liegt der Schwerpunkt weiter auf „Erhalt vor Neu- und Ausbau“. Zum Prinzip der Nutzerfinanzierung wird nichts gesagt. Eine Privatisierung der Straßeninfrastruktur und der Infrastrukturgesellschaft Verkehr bleibt ausgeschlossen. Die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) werden bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöht und danach dynamisiert. Verabschiedet werden soll ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz.
Reaktionen aus der Wirtschaft überwiegend positiv
Die Stellungnahmen aus der Verkehrswirtschaft sind überwiegend positiv. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt, dass im Koalitionsvertrag „eine Reihe teils langjähriger BGL-Forderungen ihren Niederschlag gefunden haben“. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) bewertet das grundlegende Mobilitätsbekenntnis der GroKo-Parteien als „positives Signal für den Logistikstandort Deutschland“. Die finanzielle Förderung emissionsarmer Technologien werde sich als das wirksamere ordnungspolitische Instrument zur Umrüstung von Nutzfahrzeugflotten erweisen, als pauschale Fahrverbote. Zufrieden zeigt sich auch die Allianz pro Schiene. Dieser Vertrag sei beim Thema Bahn „erfreulich konkret und besser als die Koalitionsverträge zuvor“, heißt es in einer Stellungnahme. Dagegen sieht die Automobilbranche das Regierungsprogramm „in Teilen kritisch“. Der Koalitionsvertrag berge die Gefahr, zu sehr auf das Verteilen und zu wenig auf das Erwirtschaften des Wohlstandes zu setzen, so der Verband der Automobilindustrie (VDA).
Koalitionsvertrag
Für das Straßentransportgewerbe weitere wichtige Festlegungen:
• Stärkung des Kombinierten Verkehrs
• Beschleunigte und verbesserte Genehmigungspraxis für Schwer – und Großraumtransporte
• Gezielte Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel
• Unterstützung einer Ausbildungsinitiative für Berufskraftfahrer
• Bessere personelle Ausstattung der „Kontrollbehörden im Straßengüterverkehr"
• Bedarfsgerechte Bereitstellung von Stellplätzen für den Güterkraftverkehr auf den Autobahnen
• Unterstützung für die Einführung eines europäischen elektronischen Frachtbriefes „zur besseren Kontrolle
• Verbindliche Vorschrift für den Einbau von Fahrerassistenzsystemen für Lkw und Busse (etwa nicht abschaltbare Notbremssysteme oder Abbiegeassistenten) sowie
• Prüfung einer Nachrüstpflicht für Lkw-Abstandswarnsysteme