Ladungssicherung: De-minimis-Förderung für Antirutschböden

12. Juli 2017
Der Hersteller von Antirutschböden KCN verfeinert sein Portfolio für Lkw-Auflieger und Transporter-Aufbauten. Kunden können bei der Anschaffung auf eine 80-prozentige Erstattung aus dem Fördertopf des De-minimis-Programms zurückgreifen.
Je höher der Reibbeiwert eines Aufbaubodens, desto weniger Zurrmittel müssen zur Ladungssicherung verwendet werden. Eine Alternative zu Antirutschmatten sind dabei festinstallierte Antirutschböden, die direkt auf Trägermaterialien wie Holz, Metall oder Kunststoff aufgebracht werden können.
Der Hersteller für Kunststoff-Coating und Antirutschböden KCN bietet hierfür drei Varianten an. Der Antirutschboden KCN-01 verfügt laut Hersteller – in Verbindung mit Holzpaletten – über einen Gleitreibwert von µ≥0,7. Dieser sorge gemäß der KIEK-Verordnung zudem für eine Geräuschdämmung, was eine Be- und Entladung in bewohnten Gebieten zu früher Morgenstunde ermöglicht. Der Antirutschboden vom Typ KCN-13 verfügt ebenfalls über einen Gleitreibwert von µ≥0,7 und eignet sich nach Angaben von KCN für Stückgut-Transporte in Transportern und Kastenwägen. Der KCN-01 und KCN-13 lassen sich nach Angaben des Herstellers auch direkt im Laderaum von Trailer und Transporter aufbringen. Der Antirutschboden KCN-09 ist mit einem Gleitreibwert von µ≥0,8 speziell für Transporte mit offenen Pritschenfahrzeugen zugeschnitten.
Unabhängig von der gewählten Oberfläche sind laut KCN bis zu 80 Prozent der Beschaffungskosten von Antirutschböden im Rahmen des De-minimis-Programms förderfähig. Die Antragsfrist der Förderperiode 2017 läuft bis zum 2. Oktober 2017.