Arbeitsministerium nimmt Anpassungen beim Mindestlohn vor

02. Juli 2015
Nach einem halben Jahr Mindestlohn-Gesetz und zahlreicher Kritik durch Politik und Wirtschaft plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einige Anpassungen der Mindestlohn-Regelungen, die auch die Transport- und Logistikbranche betreffen. Laut einer durch das BMAS veröffentlichten Bestandaufnahme soll etwa bei dem Punkt Einkommenslimit und Dokumentationspflicht nachgebessert werden: Demnach liegt die Einkommensschwelle weiter bei 2.958 Euro, die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit entfällt aber auch dann, „wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und das sich hieraus ergebende Nettoentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate regelmäßig ausgezahlt worden ist.“ Auch die Aufzeichnungspflicht für Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder und Eltern des Arbeitgebers entfällt.
Auch bei der Auftraggeberhaftung wird das Ministerium konkreter: Das BMAS werde gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) gegenüber den Behörden der Zollverwaltung klarstellen, „dass sowohl bei der zivilrechtlichen Haftungsfrage als auch bei der Anwendung der Bußgeldvorschriften ein „eingeschränkter“ Unternehmerbegriff zugrunde gelegt wird, wie ihn das Bundesarbeitsgericht für die zivilrechtliche Haftung im Arbeitnehmerentsendegesetz entwickelt hat“. Dabei übernehme ein Unternehmen nur die Verantwortung für beauftragte Unternehmen, wenn eigene vertraglich übernommene Pflichten weitergegeben werden. „Damit
wird in den meisten Fällen einer Beauftragung eines anderen Unternehmens klargestellt, dass hier im Hinblick auf den Mindestlohn keine Auftraggeberhaftung besteht.“
Keine neuen Erkenntnisse gibt es zum Mindestlohn im Transitverkehr, der seit Februar ausgesetzt ist - hier ist das Arbeitsministerium noch in Gesprächen mit der EU-Kommission.