Auch viele einfache Verstöße führen zu Fahrverbot
Wer im Straßenverkehr innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrere einfache Verstöße begeht, für die es einzeln kein Fahrverbot gibt, kann bei Wiederholung ein Fahrverbot erhalten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Fahrer, der im September 2014 sein Handy während der Fahrt benutzte und dafür eine Strafe über 100 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot erhielt. Er bekam deshalb bereits zwei Jahre zuvor und im selben Jahr jeweils einen Strafzettel. Im selben Zeitraum wurde er auch zwei Mal innerorts mit 22km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt. Das Oberlandesgericht begründete die Entscheidung damit, dass der Betroffene durch die beharrliche Verletzung seiner Pflichten als Fahrer erkennen lassen, dass ihm die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche rechtstreue Gesinnung fehle.