Automatisiertes Fahren: Kabinett setzt Wiener Übereinkommen um

13. Apr. 2016
Das Bundeskabinett hat einen weiteren Schritt in Richtung automatisiertes Fahren getan. Der Bund hat den von Verkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzesentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr beschlossen. Damit schaffe man Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme, so das Bundesverkehrsministerium (BMVI). Diese Systeme müssen den technischen Regelungen der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa) entsprechen. Dabei müssen sie laut BMVI so gestaltet sein, dass der Fahrer sie übersteuern oder abschalten kann. „Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos“, sagt Dobrindt. „Wir wollen diese Technologie auf die Straße bringen.“ Dafür treibe man die Öffnung internationaler Abkommen voran und habe nun einen wichtigen Meilenstein erreicht. „Mit unserem Gesetzesentwurf machen wir den Weg frei, damit automatisierte Fahrsysteme immer mehr Fahraufgaben selbständig übernehmen können. In einem nächsten Schritt setzen wir uns bereits dafür ein, die internationalen Regeln fit zu machen für das Auto mit Autopilot.“
Auch auf internationaler Ebene macht sich das BMVI demnach stark für das Themengebiet. So treibe man weitere Änderungen des Wiener Übereinkommens voran. Die Begriffsbestimmung des „Fahrers“ wolle man erweitern, damit diesem künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt werden. Dies würde einen enormen Fortschritt in der Haftungsfrage bedeuten. Nach einem kalifornischen Vorstoß vor einiger Zeit ist der Fahrer in der Pflicht – auch wenn die Elektronik eigentlich am Steuer ist.