Automatisiertes Fahren: Ethik-Kommission stellt Leitlinien vor

20. Juni 2017
Während das automatisierte Fahren zwar technisch schon sehr weit gediehen ist, stellen sich noch zahlreiche ethische Fragen.
Dazu hat die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingesetzte Ethik-Kommission einen Bericht vorgelegt. „Die Interaktion von Mensch und Maschine wirft in der Zeit der Digitalisierung und der selbstlernenden Systeme neue ethische Fragen auf“, sagt Dobrindt. „Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die aktuelle Innovation, bei der diese Interaktion in voller Breite Anwendung findet.“ Die Ethik-Kommission im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt.
Laut Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Leiter des Gremiums, erlaube diese erste Leitlinie eine Zulassung automatisierter Fahrsysteme. Gleichsam stelle die Leitlinie die Technik im Hinblick auf Sicherheit, menschliche Würde, persönliche Entscheidungsfreiheit und Datenautonomie vor besondere Herausforderungen. Insgesamt umfasse der Bericht 20 Thesen. Dazu zähle, dass in Gefahrensituationen der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität hat – Sachschaden geht vor Personenschaden. Bei unausweichlichen Unfallsituationen sei weiter unzulässig, Menschen nach persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, körperliche oder auch geistige Konstitution unzulässig. Zudem müsse in jeder Fahrsituation klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist, als Mensch oder Computer. Dies müsse dokumentiert und gespeichert werden. Zudem müsse der Fahrer grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können.
Die Ethik-Kommission setzt sich laut Angaben des Verkehrsministeriums aus 14 Wissenschaftlern und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik zusammen.