Automatisiertes Fahren: Leitlinien der Ethik-Kommission

24. Aug. 2017
Die Bundesregierung hat einen Regelkatalog für die ethische Umsetzung des automatisierten Fahrens beschlossen. Die Leitlinien sollen in die Programmierung entsprechender Fahrsysteme einfließen.
Die Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren, eingesetzt durch den Bundesminister für Verkehr und Digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt, hat dem Bundesministerium (BMVI) unlängst einen Regelkatalog für die Entwicklung automatisierter Fahrsysteme vorgelegt.
Leitlinien für das vernetzte Fahren
„Die Interaktion von Mensch und Maschine wirft in der Zeit der Digitalisierung und der selbstlernenden Systeme neue ethische Fragen auf“, sagt Bundesminister Dobrindt. Das automatisierte und vernetzte Fahren sei die aktuelle Innovation, bei der diese Interaktion in voller Breite Anwendung finde. Die Ethik-Kommission des BMVI habe dafür absolute Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt. „Diese Leitlinien setzen wir jetzt um“, verspricht Dobrindt.
Laut Bericht der Ethik-Kommision, bestehend aus Vertretern der Philosophie, Rechts- und Sozialwissenschaften, der Technikfolgenabschätzung, des Verbraucherschutzes, der Softwareentwicklung und der Automobilindustrie, stellen sich vor allem beim Einsatz hoch- und vollautomatisierter Fahrsysteme sowie bei fahrerlosen Fahrzeugen ethische Fragen. Auf dieser Basis hat die Kommission 20 Thesen für die Umsetzung der Mobilität 4.0 entwickelt.
Nach Angaben des BMVI legte sich die Kommission auf folgende Kernpunkte fest.
• Bei positiver Risikobilanz, das heißt wenn die intelligenten Fahrsysteme weniger Unfälle verursachen als der menschliche Fahrer, ist das automatisierte und vernetzte Fahren ethisch geboten. ‎
• In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
• Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen unzulässig, das heißt nach Alter, Geschlecht, körperlicher oder geistiger Konstitution.
• In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist, sei es der Mensch oder der Computer.
• Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden, zum Beispiel zur Klärung einer möglichen Haftungsfrage.
• Der Fahrer genießt eine sogenannte Datensouveränität, das heißt er muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können.
Den kompletten Bericht der Ethik-Kommission finden sie hier:
Mit im 14-köpfigen Gremium saßen unter anderem Renata Jungo Brüngger, Vorstandsmitglied der Daimler AG und verantwortlich für das Ressort Integrität und Recht, Dr. Ulrich Eichhorn, Leiter des VW-Konzernbereichs Forschung und Entwicklung, und Dr. August Markl, Präsident des ADAC.