Autovermieter: Keine Pflicht zur Weiterbildung

19. Juni 2015
Für bestimmte Lkw-Leerfahrten dürfen Mitarbeiter mit Führerscheinklasse C1, C1E, C oder CE ohne eine Fortbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) eingesetzt werden. Das teilt der Bundesverband der Autovermieter Deutschland (BAV) mit. Dies gelte für Leerfahrten wie zur Tankstelle, zur Werkstatt und zur Zustellung zum Kunden – etwa durch Autovermieter, Kraftfahrzeughersteller und –händler, Werkstattbetreiber sowie Hol- und Bringdienste im Speziellen.