Baden-Württemberg: Neue Vorgaben für Lang-Lkw

20. Nov. 2023 Newsletter / Transport & Verkehr
Die Vorgaben für die Streckenfreigabe für Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 wurden vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg überarbeitet. Die Prüfung der Befahrbarkeit ist dabei zentrales Kriterium.
Die neuen Kriterien für die Streckenfreigabe für Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 soll nach Angaben des baden-württembergischen Verkehrsministeriums ab 2024 gelten. Ob Lang-Lkw der Typen 2 bis 5 künftig einen Streckenabschnitt befahren dürfen, entscheide das Kriterium der Befahrbarkeitsprüfung. Dabei stehe vor allem die Verkehrssicherheit im Fokus. Darunter fallen unter anderem ausreichend große Nothaltebuchten in Tunneln, Aufstellflächen vor Bahnübergängen und insbesondere die Gegebenheiten in Ortslagen.
„Ziel der Befahrbarkeitsprüfung als künftig einziges Kriterium ist für mich, Lang-Lkw auch auf problemlos befahrbaren, langen Strecken zuzulassen, dabei aber Ortsdurchfahrten möglichst zu vermeiden“, sagt Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Die bisherigen Kriterien seien im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zum künftigen Einsatz von Lang-Lkw überarbeitet worden. Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden und Wirtschaft waren demnach an dem Prozess beteiligt.