BAG: Fördermittel für Schulungen abrufen

22. Juni 2015
Eine gute eine schlechte Nachricht für Flottenbetreiber in Deutschland. Die gute ist, dass auch in diesem Jahr Fördermittel im Rahmen der Maut-Harmonisierung für Schulungen zur Verfügung stehen. Die schlechte ist, dass Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz nach dem EU-Gesetzesrahmen nicht mehr förderfähig sind. Das hatte sich in den vergangenen Monaten bereits abgezeichnet. Die EU-Kommission argumentiert, dass die Module im Rahmen der Weiterbildung ohnehin verpflichtend sind, der Gesetzgeber also auch keine Anreize setzen muss, um solche Schulungen durchzuführen.
"Weil Pflichtschulungen nicht mehr förderfähig sind, kommen für eine Förderung nur noch Schulungen infrage, die Unternehmen freiwillig durchführen", erläuterte Markus Olligschläger, Leiter des nationalen Straßengüterverkehrs beim Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV), bei der Jahrestagung des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) in Kassel. Beispiele seien zum Beispiel Erste-Hilfe-Schulungen. Bei der Förderung berücksichtigt werden könnten aber auch Vorbereitungslehrgänge für angehende Berufskraftfahrer, Seminare, die sich mit Fahrpersonal- oder Zollrecht auseinander setzen, oder Deutschkurse für ausländische Fahrer.
Unterstützung winkt dabei nur für Kurse mit persönlicher Anwesenheitspflicht. Für die Teilnahme an Online-Seminaren gebe es keine Fördermittel, stellte Olligschläger klar. Die Schulung muss mindestens vier Schulstunden umfassen. Ebenfalls nicht ganz unwichtig: Firmen dürfen die Seminare erst dann buchen oder auf die Beine stellen, nachdem die Förderanträge verschickt wurden. Nachträglich kann das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das die Anträge entgegen nimmt, sie nicht berücksichtgen. "Auch müssen Spediteure darauf achten, dass sie die Verwendungsnachweise innerhalb von vier Wochen nach Durchführung einreichen", betonte Olligschläger.
Da Inhalte und Ausgestaltung des Weiterbildungs-Förderprogramms erst jetzt feststehen, bleibt zur Umsetzung nur ein kleines Zeitfenster: Transporteure, Spediteure oder Werkverkehre, die eigene Lkw ab zwölf Tonnen einsetzen, können ihre Anträge ab 3. August beim BAG einreichen, die Formulare werden zurzeit vorbereitet. Zwar war zunächst vorgesehen, nur noch eine elektronische Antragsabwicklung anzubieten, doch können Firmen ihre Formulare auch weiterhin per Post oder Fax einreichen. Fristende ist der 30. November.
Nicht nur die Ausrichtung des Fördrprogramms hat sich geändert, sondern auch die Fördersummen: Der maximale Förderhöchstbetrag liegt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) neuerdings bei 900 Euro, bei großen Firmen bei 750 Euro. Bei diesen Summen handelt es sich um 60 beziehungsweise 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 1.500 Euro. Zuvor lag der Förderhöchstbetrag bei den mittelständischen Betrieben bei 600 Euro. Zuwendungsfähig sind einmal die Kosten der Schulung selbst, etwa für den Trainer, aber auch Personalkosten in Höhe von zwölf Euro pro Stunde und Teilnehmer sowie eine Kostenpauschale von 30 Euro pro Tag und Teilnehmer.
DSLV-Mann Olligschläger begrüßt es, dass die Macher des Programms den Förderhöchstbetrag für Mittelständler kräftig aufgestockt haben. "Die Frage ist nur, wie man die Gelder in dem verbleibenden Zeitfenster abrufen und auschöpfen kann", sagte er. Er empfiehlt Unternehmen, den Antrag sauber vorzubereiten, damit das BAG möglichst wenig Arbeit in der Bearbeitung hat. Der DSLV-Mann rät, nur den Nachweis für einen Lkw einzureichen, die genaue Fahrzeugzahl der Flotte könne man dann nachreichen.
Steht die Ausgestaltung des Weiterbildungsprogramms für dieses Jahr, so ist mit Blick auf die Förderperiode 2016 noch vieles offen. Das gilt auch mit Blick auf das De-Minimis-Programm, auf das 2014 rund 20.000 Anträge entfielen. Grund ist unter anderem, dass der Bundesrechnungshof die Förderung von Adblue oder Energy-Reifen hinterfragt. Er vermisst wie die EU bei der BKF-Qualifizierung die Anreizwirkung, weil Spediteure beides ohnehin kaufen müssten. AMÖ und DSLV haben daher eine Entlastung bei der Versicherungssteuer ins Gespräch gebracht. Die könne unkompliziert umgesetzt würden und brächte allen Flottenbetreibern die erhoffte Entlastung.
Olligschläger sieht eine Parallele zur Kfz-Steuer, die im Sinne des Gewerbes um ein Volumen von 150 Millionen Euro gesenkt wurde. Bei den Landwirten sei der Gesetzgeber diesen Schritt bereits gegangen und habe die Versicherungssteuer reduziert. Dort gehe es um immerhin 40 Millionen Euro im Jahr.