BAG stellt Strafanzeige
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt Strafanzeige gegen eine Spedition. Laut BAG besteht der Verdacht, dass der Logistikdienstleister die Bescheinigungen über den Einbau von Erdgastanks in seinen Lkw gefälscht hat. Diese sind offenbar zu klein und die Lkw-Mautbefreiung wäre damit hinfällig.
Bescheinigungen entsprechen nicht dem Original
In dem betreffenden Fall hatte der Kontrolldienst des BAG festgestellt, dass das für eine Befreiung von der Lkw-Maut erforderliche Mindest-Fassungsvermögen der Erdgastanks von insgesamt 300 Litern nicht erreicht war. Die bei der Kontrolle vorgelegten sogenannten Homologationsbescheinigungen wiesen ebenfalls nicht die erforderliche Anzahl beziehungsweise Größe an Erdgastanks aus.
Spedition widerspricht Maut-Nacherhebung
In der Folge flatterte dem Unternehmen eine Mautnacherhebung ins Haus. Dem widersprach das Unternehmen allerdings mit Hinweis auf eine Mautbefreiung wegen Erdgasantriebs und übersandte als Nachweis Kopien von Homologationsbescheinigungen. Der Aussteller der Bescheinigungen teilte auf Nachfrage des BAG allerdings mit, die von dem Transportdienstleister vorgelegten Nachweise nicht den Originalen entsprechen. Daraufhin stellte das BAG eine Strafanzeige wegen des Verdachts einer Straftat nach § 269 StGB. Das BAG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sämtliche Fälle zur Anzeige gebracht werden, in denender Verdacht besteht, dass gefälschte Bescheinigungen vorgelegt werden, um sich der Mautpflicht zu entziehen.