BAG: Transoflex ist Partner der zivilen Notfallversorgung

03. Dez. 2020 Newsletter / Transport & Verkehr
In Krisen und Notfällen müssen ausreichende Verkehrsleistungen auf dem Gebiet des Straßenverkehrs sichergestellt sein. Zuständig hierfür ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Das hat jetzt den Weinheimer Logistiker Transoflex zum Partner der zivilen Notfallversorgung in Deutschland ernannt. Bevor das Unternehmen den neuen Status erhalten hat, haben demnach zahlreiche Gespräche zwischen Regierungsvertretern und dem Unternehmen stattgefunden.
Selbstverpflichtung zum Einsatz im Notfall
Nach eigenen Angaben verpflichtet sich das Unternehmen mit der Ernennung, „der deutschen Bundesregierung für die Notfallversorgung Transportkapazität für Medikamente und medizinische Güter zur Verfügung zu stellen“. Die Bezahlung werde dabei nach dem Bundesleistungsgesetz geregelt.
Sonderbehandlungen in Krisenzeiten
Andererseits seien mit dem Status zahlreiche Sonderbehandlungen verbunden, die Transoflex helfen, seine Dienstleistung auch unter den besonderen Bedingungen von Krisen oder Katastrophen sicher und zuverlässig zu erbringen, so eine Mitteilung des Unternehmens. Unter anderem erhalte Transoflex bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Notfall staatliche Unterstützung, etwa wenn der Dienstleister seine Fahrzeuge in abgesperrte Zonen einfahren lassen muss. Zudem werde Transoflex in Notfällen von staatlichen Stellen priorisiert beauftragt.
„Und nicht zuletzt hat Transoflex aufgrund des neuen Status die sogenannte Bescheinigung für Telekommunikationssicherstellung erhalten“, schreibt das Unternehmen. Das Zertifikat bestätige die Relevanz des Unternehmens und stelle sicher, dass die Telekommunikation des Logistikers deshalb auch in Krisensituationen zu 100 Prozent funktioniert, indem etwa Störungen im Festnetzbereich vorrangig und unverzüglich entstört werden.