BAG-Umfrage: Lkw-Fahrer sind mit Berufswahl zufrieden

07. Nov. 2014
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Auftrag des Verkehrsministeriums zwischen April und Juni 2014 eine deutschlandweite Umfrage zu den Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern durchgeführt. Hierzu hat das Bundesamt 1.800 Fahrer aus dem In- und Ausland befragt. Die so gewonnenen Ergebnisse hat das BAG nun in Form eines Sonderberichts veröffentlicht.

Im Fokus der Erhebung steht dabei die Frage nach dem Zusammenhang zwischen den Tages- und Wochenruhezeiten auf der einen und der beruflichen Zufriedenheit der Kraftfahrer auf der anderen Seite. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen LKW-Fahrern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten und denen aus Deutschland und den alten EU-Ländern. So sind Berufskraftfahrer aus Mittel-, Ost- und Südeuropa vergleichsweise selten am Wochenende Zuhause. Stattdessen verbringen sie ihre Wochenruhezeit häufiger im Fahrzeug. Die Übernachtungsmöglichkeiten auf Auto- und Rasthöfen sowie in Hotels und Pensionen nutzt lediglich ein kleiner Teil der Befragten. Das gilt sowohl für die Wochen- als auch für die Tagesruhezeiten.

Die Mehrheit bewertet das Angebot der deutschen Rast- und Autohöfe in Bezug auf die Sanitäranlagen und Restaurants als gut oder zumindest akzeptabel. Dabei bekommen rund zwei Drittel der Kraftfahrer die Spesen für Übernachtung und Verpflegung von ihrem Arbeitgeber erstattet. Das gilt insbesondere für die deutschen Fahrer, die an der Umfrage teilgenommen haben. Auch zeigt die Studie, dass sich zwar viele LKW-Fahrer mehr Gehalt und Freizeit wünschen, ihre Berufsentscheidung jedoch nicht bereuen.

Sicher unterwegs mit der Berufskraftfahrer-Qualifikation der DEKRA Akademie

Die Sozialvorschriften für den gewerblichen Güterkraftverkehr zu den Lenk- und Ruhezeiten dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und sind deshalb durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien besonders umfassend gestaltet. Aus diesem Grund sind sie auch Bestandteil der 35-stündigen Weiterbildung, die das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz für alle Personen vorschreibt, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C oder D zu gewerblichen Zwecken einsetzen.

Die Fortbildung, die als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein dient, müssen Fahrer alle fünf Jahre wiederholen. Es empfiehlt sich daher, ein Modul pro Jahr zu belegen. So kommt es nicht zu zeitlichen Engpässen und auch der finanzielle Aufwand bleibt überschaubar. Als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung bietet die DEKRA Akademie alle Kurse in siebenstündigen Einzelmodulen oder als Gesamtpaket an. Interessierte Unternehmen können auch In-house und auf Wunsch mit maßgeschneiderten Inhalten schulen lassen.