Bahnunternehmen fordern Unterstützung

24. Apr. 2020
Schienengüter-Branche fordert aufgrund der Coronakrise von der Bundesregierung nachhaltige Konjunkturprogramme und Sofortmaßnahmen.
Die Bahnunternehmen müssten mit einem Stabilitätsfonds bei der Sicherung der Versorgung in der Corona-Krise unterstützt werden, betonten die vier Branchenverbände Allianz pro Schiene, Netzwerk Europäischer Eisenbahnen, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und der Verband der Güterwagenhalter in Deutschland VPI. Krisenbedingte Betriebsmehrkosten wie Abstell- und Zwischenlagerkosten sowie Stornierungsentgelte müssten kurzfristig und unbürokratisch aufgefangen werden. Für den Stabillitätsfonds sei ein dreistelliger Millionenbetrag erforderlich, wobei der genaue Bedarf von Dauer und Schwere der Krise abhänge.
Mehraufwand durch Corona
Die Güterbahnen hätten ihre zentrale Rolle für die Lieferung von Lebensmitteln, Rohstoffen und anderen Gütern zuverlässig erfüllt, aber entsprechende Mehrkosten gehabt. Für den hohen Aufwand müsse es eine Kompensation geben, heißt es in der Mitteilung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung allein reichten nicht aus. Die Trassenpreisförderung müsse von 47 auf 100 Prozent aufgestockt und die angekündigte Anlagenpreisförderung kurzfristig gestartet werden. Damit könne der Bund zielgerichtet und aus dem vorhandenen Budget Verkehre auf der Schiene unterstützen. Als dritte Maßnahme müsse der Bund die Steuer- und Abgabenbelastung durch Stromsteuer, EEG-Umlage und Emissionshandel reduzieren, die den elektrisch betriebenen Güterverkehr auf der Schiene angesichts der stark gesunkenen Dieselpreise besonders treffe.
Klima-Konjunkturprogramm
Künftige Konjunkturprogramme müssen nach Auffassung der Verbände nachhaltig sein. „Weder den Kunden noch der Regierung wäre beispielsweise damit gedient, wenn wenige Monate vor dem Start der CO2-Bepreisung Spritschlucker durch Kaufprämien oder Mehrwertsteuerverzicht in den Markt gedrückt würden“, betonen die Bahnen. Sie weisen darauf hin, dass im Schienenverkehr viele klimafreundliche Innovationen wegen mangelnder Beiträge des Bundes weiterhin nicht umgesetzt werden können.