BALM: Schwerpunkt-Kontrollen im Februar
Im Februar hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erneut Schwerpunkt-Kontrollen durchgeführt. Dabei standen die sogenannte Technische Unterwegskontrolle (TUK) sowie das Einhalten der Kabotage-Bestimmungen und die Kontrolle der Ruhezeiten auf der Tagesordnung.
Verstöße gegen die wöchentliche Ruhezeit im Lkw
Am 5. Februar nahm das BALM insgesamt 357 Fahrzeuge unter die Lupe. Von diesen wurden 337 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs, 165 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotage-Bestimmungen und 33 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. Bei 9 Lkw-Fahrern kam es zu Beanstandungen mit Blick auf die Kabotage-Regelungen. 41 Verstöße gab es im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug. Bei den 33 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen entdeckte das BALM 5 technische Mängel.
Viele Vergehen gegen das Fahrpersonalrecht
Im Rahmen der Aktionen am 14. und 15. Februar nahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BALM 647 Fahrzeuge in den Fokus. Dabei beanstandeten sie in 27 Fällen Verstöße gegen die Kabotage-Regelungen. Verstöße gegen die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug gab es lediglich 2, jedoch 115 andere Verstöße im Bereich des Fahrpersonalrechts. Bei den 36 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen kamen 21 technische Mängel ans Licht – darunter 4 Verstöße im Bereich der Bereifung und 6 mit Blick auf die Beleuchtung.
BALM verhängt Strafen wegen der Verstöße
Im Rahmen der Kontrollaktion vom 20. und 21. Februar mussten sich 640 Fahrzeuge beziehungsweise Fahrer und Fahrerinnen einer Prüfung unterziehen. Von diesen 622 auf die Einhaltung der Kabotage-Bestimmungen und 32 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs sowie 27 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel überprüft. 22 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotage-Regelungen beanstandet. Es wurden 3 Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt, jedoch 76 andere Verstöße im Bereich des Fahrpersonalrechts. Bei den 27 auf technische Mängel untersuchten Fahrzeugen wurden 19 Verstöße entdeckt, darunter zwei Verstöße im Bereich der Bereifung und 2 im Bereich der Beleuchtung. Im Zuge der Schwerpunktkontrollen im Februar 2024 vereinnahmte das BALM nach eigenen Angaben insgesamt 150.708 Euro an sogenannten Sicherheitsleistungen.