Bayern: e-Beifahrer bei Großraum- und Schwertransporten

16. Nov. 2021 Newsletter / Fahrzeug & Technik
Seit 1. November erlaubt das Bayerische Innenministerium bei erlaubnis- oder genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransporten den Einsatz von digitalen Fahrtassistenzen statt eines physischen Beifahrers. Dies gelte im Rahmen einer einjährigen Erprobungsphase für Transporte, die unter Auflage 21 der Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST) stattfinden und bisher die Mitnahme eines physischen Beifahrers erforderten.
Verband wünscht sich bundesweite Umsetzung
„Wir freuen uns sehr, dass dieses Projekt jetzt in Bayern gestartet ist und hoffen natürlich auf eine möglichst zeitnahe bundesweite Umsetzung. Unser Dank gilt dem bayerischen Innenministerium, dem bayerischen VEMAGS-Beauftragten, aber auch der Polizei, den unterstützenden Behörden und teilnehmenden Unternehmen für ihre konstruktive und zielgerichtete Zusammenarbeit. Wir sind sicher, dass auf diese Weise der e-Beifahrer nicht nur in Bayern, sondern bundesweit zu einer Erfolgsgeschichte werden kann“, sagt Sebastian Lechner, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied im Landesverbands Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT).
Laut dem LBT funktionieren diese digitalen Fahrtassistenzen ähnlich wie die bekannten Navigationsgeräte, jedoch mit dem Unterschied, dass sie allen am Transportvorgang Beteiligten in Echtzeit und digital visuell und optisch die für den Transport maßgeblichen Auflagen, Beschränkungen und Fahrtanweisungen auf die elektronischen Endgeräte liefern.
Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit
Der e-Beifahrer, seien sich auch das Ministerium, Behörden, Polizei und Branchenverbände einig, könne Fahrern, Disponenten und allen anderen an der Transportdurchführung Beteiligten wichtige Überwachungs- und Informationsaufgaben während der Fahrt abnehmen und so die Durchführung der Großraum- und Schwertransporte, wie auch der erforderlichen Begleitfahrten sicherer, zuverlässiger und straßenschonender machen.
Die einjährige Erprobungsphase dauert demnach bis 31. Oktober 2022 und wird von umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten begleitet.