Bayern revidiert Corona-Testpflicht für Fahrer
Bayern hat die Corona-Testpflicht für Lkw-Fahrer etwas gelockert. Wer beruflich grenzüberschreitend Waren befördert, ist davon ausgenommen.
„Auf unsere diversen Anfragen hin erhielten wir vom bayerischen Gesundheitsministerium die Information, dass Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, nicht unter die Testpflicht fallen“, stellt Sebastian Lechner, Hauptgeschäftsführer beim Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT), gegenüber dem Branchenportal eurotransport.de klar. Sollte es dennoch Probleme mit den Behörden geben, bittet der LBT um Rückmeldung.
Rolle von Grenzpendlern ungeklärt
Wie es generell mit der Testpflicht für Grenzpendler weitergehe, werde gerade abgeklärt, sagt Lechner weiter. Offen ist nach wie vor die Lage von Fahrern aus Risikogebieten wie Tschechien, Polen oder Ungarn, die über das Wochenende mit dem Bus oder ihrem Privat-Pkw heimpendeln. Bayern hatte am Wochenende verschärfte Corona-Auflagen eingeführt. Danach muss, wer mindestens einmal pro Woche aus einem ausländischen Risikogebiet beruflich nach Bayern einreist, alle sieben Tage „unaufgefordert und unverzüglich“ einen negativen Corona-Test vorlegen. Unklar ist auch, wer für die Kosten von etwa 150 Euro aufkommen soll. Lechner verweist darauf, dass in stark von der Pandemie betroffenen Ländern wie Frankreich, Italien oder Belgien die Fahrer mit einer Selbsterklärung unterwegs sind, die sie ganz ohne viel Bürokratie berechtigt, ihrer Arbeit nachzugehen.