Bei mangelhaft gesichertem Gefahrguttransport drohen Punkte

06. Mai 2014
Unternehmen sollen künftig bei der Ladungssicherung ganz genau hinschauen. Grund: Mit der seit Mai in Kraft getretenen neuen Flensburger Punktereform werden Fahrer, Verlader und Halter bei Ladungssicherungsverstößen in Verbindung mit Gefahrguttransporten - neben hohen Geldstrafen - künftig auch mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei bestraft. Das bedeutet, dass Vergehen nach dem Gefahrgutrecht (Bußgeld) sowie nach Straßenverkehrsrecht (1Punkt) sanktioniert werden. Darauf weist die Sachverständigenorganisation DEKRA hin. Die Bußgelder für mangelhafte Ladung von Gefahrguttransporten betragen dabei 300 Euro für den Fahrer und 500 Euro für den Verlader. Bei mangelnder Ausrüstung gibt es neben dem oben erwähnten Punkt eine Geldstraße von 800 Euro.

Der Start des reformierten Fahreignungsregisters in Flensburg tritt zeitgleich mit der 9. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft.