Bei Unfall mit Rettungsfahrzeug haftet unaufmerksamer Fahrer mit

08. Nov. 2013
Fahrer müssen sicherstellen, dass sie Rettungsfahrzeuge mit Martinshorn möglichst schnell erkennen. Kommt es zu einem Unfall, weil ein Fahrer einen Einsatzwagen zu spät bemerkt hat, haftet er dafür mit. Auf dies Urteil des Deutschen Anwaltsvereins des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen (AZ: 5 C 508/12) weist die Deutsche Anwaltshotline.
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer einen Krankenwagen im Einsatz zunächst überhört und das Blaulicht übersehen, weil die Heckscheibe seines Wagens mit Schnee bedeckt war und die auf höchster Stufe laufende Lüftung das Martinshorn übertönte. Er machte nicht rechtzeitig Platz, es kam zur Kollision. Weil auch der Fahrer eines Rettungswagens trotz aller Eile darauf achten muss, Unfälle zu vermeiden, waren nach Ansicht der Richter beide Fahrer je zur Hälfte schuld an dem Unfall.