Beim Vorbeifahren rechtzeitig Blinken

11. Sept. 2013
Will ein Verkehrsteilnehmer an einem Hindernis vorbeifahren, dann muss er das Ausscheren seines Fahrzeugs rechtzeitig und deutlich ankündigen – sonst trägt der Ausscherende die Schuld, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt.
Im zugrundeliegenden Fall, der vor dem Amtsgericht Bad Segeberg verhandelt wurde (AZ: 17 C 196/12), war ein Autofahrer an einem am rechten Fahrbahnrand parkenden Fahrzeug vorbeigefahren. Dabei sei ihm ein von hinten kommender Pkw aufgefahren. Nach eigenen Angaben hatte der Autofahrer seinen Pkw hinter dem parkenden Fahrzeug angehalten, um auf den entgegenkommenden Verkehr zu achten. Nachdem er sich vergewissert habe, dass von vorne keine Fahrzeuge kommen, habe er den Blinker betätigt und zum Überholen angesetzt. Der Autofahrer klagte deshalb auf Schadenersatz durch den Auffahrenden.
Wie der Fachinformationsdienst kostenlose-urteile.de berichtet, sah dies der Bad Segeberger Richter anders. Für ihn hatte der überholende Autofahrer den Unfall schuldhaft verursacht. Das Amtsgericht führte demnach aus, dass ein Autofahrer, der an einem Hindernis vorbeifahren will, auf den nachfolgenden Verkehr achten und das Ausscheren ankündigen müsse. Dies müsse rechtzeitig geschehen und nicht erst unmittelbar vor dem Überholen. Aufgrund der eigenen Angaben des Autofahrers, wonach er geblinkt habe und sogleich ausgeschert sei, stand für das Amtsgericht fest, dass er nicht rechtzeitig gehandelt habe.