Berufskraftfahrerqualifikation: Neues Gesetz beugt Missbrauch vor
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bekommt einen neuen Anstrich. Das Bundeskabinett hat eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten Gesetzesänderung beschlossen. „Gut ausgebildete Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer sind das Rückgrat unserer Logistikbranche. Sie tragen tagtäglich Sorge dafür, dass unsere Warenströme reibungslos und sicher funktionieren“, sagt Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinatorin der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik. Die Gesetzesänderung solle den Missbrauch bei der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern im Güter- und Personenverkehr besser verhindern. „Das kommt nicht nur den Fahrerinnen und Fahrern selbst zu Gute, sondern der gesamten Branche und allen Verkehrsteilnehmern.“ Von der Gesetzesänderung verspreche man sich, so das BMVI, bisherige Kontrollmöglichkeiten zu verbessern. Zudem schaffe und erweitere das Gesetz in seiner neuen Form Bußgeldtatbestände, die gleichzeitig stärker sanktioniert würden.
Als weitere Neuerung führt das BMVI eine Regelung für Grenzgänger an, also die Berufskraftfahrer, die in einem EU-Mitgliedstaat wohnen, aber in einem anderen arbeiten. Diese haben laut Ministerium oft Schwierigkeiten, ihre Weiterbildungsqualifikation EU-weit nachzuweisen. Laut dem neuen Gesetzt können Bundesländer nun bei Bedarf einen zusätzlichen Nachweis der Fahrerqualifikation ausstellen. Dies betreffe überwiegend die Bundesländer, die an Frankreich grenzen.
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