Subventionsbetrug: Amtsgericht Vechta verurteilt Spedition
Das Amtsgericht Vechta verurteilt die Geschäftsführerin einer Spedition wegen Subventionsbetrugs. Fördermittel erschlichen.
Nach einem Anfangsverdacht hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Rahmen einer vertiefenden Vor-Ort-Kontrolle festgestellt, dass sich die Beklagte im Rahmen der Mautharmonisierung knapp 330.000 Euro erschlichen hatte. In den Jahren 2010 und 2011 hatte sie dazu beim BAG Förderantrage für Weiterbildungsmaßnahmen eingereicht und bewilligt bekommen. Allerdings stellte die Geschäftsführerin daraufhin falsche Rechnungen aus. Weiterbildungen fanden hingegen keine statt.
Die Prüfer hatten direkt bei der Spedition die Unterlagen geprüft und dabei auch die angeblichen Zahlungen nachverfolgt. Wobei sich der Anfangsverdacht, dass die Fördermittel zweckentfremden wurden, erhärtete. Die Geschäftsführerin der Spedition muss nun 32.500 Euro (250 Tagessätze zu je 130 Euro) zahlen und gilt damit als vorbestraft.