BGA erwägt rechtliche Schritte gegen „ADSp 2016“
Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat seine Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2016 veröffentlicht und empfiehlt die Anwendung zum 1. Januar 2016. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) zeigt sich „irritiert“, dass der DSLV die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „ADSp 2016“ veröffentlicht hat. Der Verband kritisiert, dass das Bedingungswerk einseitig von Spediteursseite empfohlen wurde. Die ADSp 2016 werden nach Ansicht des BGA nicht automatisch Grundlage der bisherigen Verträge zwischen Spediteuren und Verladern. Die Vereinbarungen müssten vielmehr neu verhandelt werden. Der BGA behält sich daher rechtliche Schritte gegen die Verwendung des Namens „ADSp 2016“ vor.
Verlader, die mit den neuen Geschäftsbedingungen konfrontiert werden, müssen sich im Klaren sein, dass sie Standgeldvereinbarungen, der Haftungsausschluss für nautisches Verschulden und die geringe Wertgrenze von 50 Euro/kg für wertvolles Gut, eine „erhebliche Schwächung ihrer Position“ darstelle, heißt es in einer Mitteilung. Daher empfiehlt der BGA die Verwendung der Deutschen Transport- und Lagerbedingungen (DTLB).