Die Top-3-Themen des BGL 2019
Der BGL ist weiterhin ohne Aufsichtsrat und Vorstand. Beim Treffen der Verbandsspitze gab es statt Beschlüsse daher einen informellen Austausch.
Es hätte eine Aufsichtsrats- und Vorstandssitzung werden können. Doch die neue Satzung des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) ist noch nicht ins Vereinsregister eingetragen. Daher konnten die designierten Aufsichtsratsmitglieder und der designierte Vorstand des Verbands bei ihrer Sitzung am Montag in Frankfurt noch keine Beschlüsse fassen. Doch hat sich die Verbandsspitze in informeller Runde auf die Schwerpunkte des laufenden Jahres verständigt.
Zusammenarbeit von Bundesverband und BGL-Landesverbänden
Punkt eins: „Die Landesverbände und der Bundesverband sollen deutlich gemeinsam sichtbar werden“, sagt der stellvertretende BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Adolf Zobel gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell. Punkt zwei: „Wir bauen eine gemeinsame effiziente Kommunikation auf“, sagt Zobel. Grundlage dafür sei eine gemeinsame Datenbasis auf Landes- und Bundesebene, um Mitglieder und mögliche Neumitglieder gezielt anzusprechen. Punkt drei: „Wir möchten unseren Vertrieb und unsere Mitgliederbetreuung intensivieren“, erläutert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer.
Designierte Aufsichtsratsmitglieder sind die Unternehmer Hans Ach (Bayern), Thomas Heinbokel (Mecklenburg-Vorpommern), Henriette Koppenhöfer (Rheinhessen-Pfalz), Hubertus Kobernuß (Niedersachsen) und Horst Kottmeyer (NRW). Für den designierten Vorstand waren Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Dirk Engelhardt und sein Stellvertreter Dr. Adolf Zobel bei der Sitzung dabei.
Die Wahl des oder der Aufsichtsratsvorsitzenden soll erfolgen, wenn die neue Satzung eingetragen ist, beantragt hatte der BGL die Eintragung im Dezember. Noch gibt es keinen Termin für die nächste Abstimmung.