BGL bündelt Klagen gegen Lkw-Kartell
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und seine Mitgliedsverbände streben eine Sammelklage gegen das Kartell der Lkw-Hersteller an. Ziel ist es, rechtliche Schritte gegen die Preisabsprachen der Lkw-Hersteller einzuleiten. Im Fokus stehen dabei Lkw und Sattelzugmaschinen mit mehr als sechs Tonnen Nutzlast, die im Zeitraum 1997 bis 2011 gekauft oder geleast wurden.
, in der es um rund 100.000 Lkw geht, treten die teilnehmenden Unternehmen ihre Schadensersatzansprüche an den Rechtsdienstleister financialright mit Sitz in Hamburg ab. Der US-amerikanische Finanzierer Burford Capital übernimmt die Prozesskosten. Unterstützt werden sie dabei rechtlich von der deutschen Dependance der US-Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Diese hatte sich bereits im VW-Abgasskandal für die Rechte der Betroffenen eingesetzt.
Der Vorteil des sogenannten Abtretungsmodells liegt für die Unternehmen laut BGL darin, dass sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Somit fallen keine Gerichts-, Anwalts- oder Gutachtenkosten an. Auch tritt der Unternehmer selbst nicht direkt gegenüber den beklagten Lkw-Herstellern in Erscheinung. An der Sammelklage können sich sowohl Verbandsmitglieder als auch Nichtmitglieder beteiligen. Im Erfolgsfall zahlen die Mitglieder nach Angaben des BGL allerdings eine deutlich niedrigere Erfolgsprovision.