BGL fordert Heimkehrpflicht für Fahrer
Die Kontrollaktionen der hessischen Polizei gegen Alkohol am Lkw-Steuer waren erfolgreich - der BGL bekräftigt daher die Forderung, in das EU-Mobilitätspaket eine Heimkehrpflicht nach spätestens vier Wochen aufzunehmen.
An drei aufeinanderfolgenden Sonntagen hatte die hessische Polizei auf diversen Rastanlagen nach Ende des Sonntagsfahrverbots Lkw-Fahrer vor Fahrtantritt und zuletzt auch im fließenden Verkehr kontrolliert - mit großem Medienecho: Bei der ersten Kontrollaktion wurden 79 Fahrern die Weiterfahrt untersagt. "Angesichts der in den Medien vieldiskutierten Ergebnisse" fordert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) Ursachenbekämpfung. Er unterstützt laut einer Mitteilung den Vorschlag der EU-Verkehrsminister, für Lkw-Fahrer eine Heimkehrpflicht nach spätestens vier Wochen Einsatzzeit im EU-Mobilitätspaket festzuschreiben.
„Wir müssen das Problem übermäßigen Alkoholkonsums vorwiegend osteuropäischer Lkw-Fahrer an freien Wochenenden an der Wurzel packen und dürfen uns nicht mit der Symptombehandlung begnügen", so BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dirk Engelhardt. Wer regelmäßig zu Hause bei seiner Familie sein könne, habe auch keinen Grund, aufgrund sozialer Isolation zur Flasche zu greifen. "Hier gehen faire Arbeitsbedingungen und Verkehrssicherheit Hand in Hand. Deswegen rufen wir die Europaabgeordneten auf, dem Vorschlag der EU-Verkehrsminister für eine Heimkehrpflicht nach spätestens vier Wochen Einsatzzeit zuzustimmen und die Abstimmung darüber nicht zu vertagen.“