BGL klagt weiter gegen Mautberechnung

24. Okt. 2014
Es bleibt dabei – der BGL klagt in zweiter Instanz gegen die Berechnungsgrundlage der Lkw-Maut aus dem Jahr 2009. Dies hat die Jahresmitgliederversammlung fast einstimmig in Leipzig beschlossen.



„Eine denkwürdige Abstimmung“ sei diese gewesen, sagte Adalbert Wandt, Präsident des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) im Rahmen seines verkehrspolitischen Vortrags am nächsten Tag. Von 70 Delegierten stimmte nur einer gegen die Maut-Klage des Verbands, weil er keinen Sinn in darin sehe. Alle anderen wollten „unbedingt weitermachen“, so Wandt, trotz hoher Kosten und unsicherem Ausgang. „Wir gehen mit Optimismus in die Klage, auch wenn es ein teurer Weg ist“, stellte Wandt klar. Verständnis erntete der Verband beim zuständigen Verkehrsminister, der als zweiter Redner nach Wandt am Tag nach der Abstimmung Stellung bezog. „Das Berechnungsmodell stelle auch ich in Frage“, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) dazu.

Rund 40.000 Euro hat der Branchenverband nach eigenen Angaben bisher in den Klageweg investiert. „Wenn wir jetzt still halten, dürfen Sie alle vier Jahre 30 bis 35 Prozent Wegekostensteigerung und Mauterhöhung hinnehmen“, befürchtet BGL-Geschäftsführer Prof. Dr. Karlheinz Schmidt. Er sieht die Verbandsklage auch als ein Zeichen, sich für die Zukunft seiner Mitglieder und der Branche stark zu machen, auch als eine Art Daseinsberechtigung.

In erster Instanz hatte das Bundesverwaltungsgericht Köln jüngst die Klage von drei BGL-Landesverbände abgewiesen. Sie hatten sich gegen die vom damaligen Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee umgesetzte Mauterhöhung um 50 Prozent im Jahr 2009 ausgesprochen. Die Klage richtet sich gegen das Wegekostengutachten, das mit EU-Recht nicht vereinbar sei, weil es der EU-Wegekostenrichtlinie entgegenstehe. Laut BGL fußt das Wegekostengutachten auf falschen Annahmen und fiktiven Kosten: „Es wird Geld abgeschrieben und verzinst, das so nie investiert wurde“, erklärte Schmidt dazu. Als Grundlage dienten hohe Rohbaulandpreise und Kostenberechnungen, als ob die Straßen und Brücken zum Stichtag neu gebaut würden.

Der Verband setzt nun darauf, dass die Klage letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird. „Wenn wir dort verlieren, verliert die deutsche Wirtschaft insgesamt“, warnte Schmidt und forderte mit Wandt die Unternehmen auf, den BGL durch ihre (Neu-) Mitgliedschaft zu unterstützen. Vor allem mittelständische Unternehmen seien durch die hohen Mautkosten bedroht, die nicht noch unverhältnismäßig steigen dürften. Ziel sei eine innerhalb der Europäischen Union harmonisierte Wegekostenberechnung.