BGL prüft Schritte gegen Tote-Winkel-Aufkleber

11. Feb. 2021 Newsletter
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) prüft rechtliche Schritte gegen die Pflicht zu Tote-Winkel-Aufklebern an Lkw in Frankreich. Dabei weiß er seinen französischen Partnerverband FNTR an seiner Seite.
Seit Jahresbeginn müssen Lkw und Busse über 3,5 Tonnen mit auffälligen schwarz-rot-gelben Aufklebern versehen sein, auch ausländische. Andernfalls droht ein Bußgeld von 135 Euro aufwärts. Für Lkw, die bereits in anderer Form vor den Toten Winkeln warnen, gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten.
BGL: Aufkleber nicht der Verkehrssicherheit dienlich
„Wir sind nicht davon überzeugt, dass diese Aufkleber der Verkehrssicherheit dienlich sind“, erklärt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt gegenüber eurotransport.de. Der BGL engagiert sich für die Verkehrssicherheit, unter anderem auch durch ein Bündnis mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Er warnt jedoch vor nationalen Alleingängen. „Sie bringen nichts“, sagt Engelhardt.
Auch kritisiert er die Art der Umsetzung. Die französischen Behörden hätten die Aufkleberpflicht sehr spät kommuniziert, sodass die Branche sich kaum darauf einstellen konnte. Der BGL-Chef berichtet ferner davon, dass die Aufkleber beziehungsweise Hinweistafeln mit Magnet schlecht am Fahrzeug haften. Daraufhin habe der BGL eine große Anzahl deutlich besser haftender Aufkleber bestellt und in seinem Brummi-Shop seinen Unternehmen angeboten.
Selbst Lkw mit Assi brauchen den Aufkleber
Die Umsetzung lässt laut BGL auch deshalb zu wünschen übrig, weil Unternehmen auch an Lkw, die mit einem Abbiegesystem ausgestattet sind, Tote-Winkel-Aufkleber anbringen müssen. Die schrillen Aufkleber müssen an mehreren Stellen – an der Front, an den Seiten und am Heck – angebracht werden. „Dadurch sehen die Lkw aus wie Gefahrgutlaster oder Zirkuswagen“, kritisiert Verbandsmann Engelhardt.