StVO: BGL warnt vor langen Genehmigungsprozessen

13. Jan. 2020
Aufgrund einer Neuregelung der StVO befürchtet der BGL einen Kollaps bei den Genehmigungsbehörden.
Im Rahmen der aktuell im Bundesrat diskutierten Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist auch eine Neuregelung der Zuständigkeiten für Schwertransportgenehmigungen geplant. Diese Neuregelung hat es nach Ansicht des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in sich. Demnach dürfte die Neuregelung zu einem Kollaps bei den betroffenen Genehmigungsbehörden führen. Als Folge davon befürchtet der BGL eine massive Verzögerung der Genehmigungsprozesse. Dies könnte mit Blick auf den Transport von Bauteilen für Windräder die Energiewende in Deutschland gefährden, so der BGL.
Durch die geplante neue Zuständigkeitsregelung sollen sich die Wahlmöglichkeiten für die Genehmigungsbeantragung von derzeit drei auf künftig nur noch zwei mögliche Genehmigungsbehörden reduzieren. Und zwar auf diejenigen Genehmigungsbehörden, deren Zuständigkeitsbereich den Ort des Beginns oder des Endes eines Schwertransportes umfasst. Damit drohe eine erhebliche Überlastung vor allem der Behörden, bei denen Schwertransporte starten.
Verbände warnen
Der BGL, die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) und die Transfrigoroute Deutschland (TD) warnen den Bundesrat vor den Folgen der im Verordnungsentwurf vorgesehenen Neuregelung von § 47 StVO.
Die hieraus resultierende Verzögerung der Verfahrensdauern wäre demnach das Gegenteil der im Koalitionsvertrag verabredeten Beschleunigung von Schwertransportgenehmigungen. Die Verbände BGL, BSK und TD schlagen anstelle der jetzigen singulären Änderung der Zuständigkeiten in der StVO-Novelle vor, die in unmittelbarem Sachzusammenhang stehenden Regelungen von § 47 StVO, § 36 StVO, der einschlägigen Verwaltungsvorschriften (VwV), der Gebührenordnung Straßenverkehr (Nr. 263.1 GebOSt) sowie der Transportbegleitungsverordnung(StTbV) in einer ganzheitlichen Betrachtungsweise als Gesamtpaket zur Neuregelung des Großraum- und Schwertransportes zusammenzufassen und zu harmonisieren.